Antrag auf Eintragung gemäß einer Anerkennungsverordnung (AVO)


Wenn die von Ihnen gewünschte Anerkennung durch eine Anerkennungsverordnung (AVO) gedeckt ist, stellen Sie einen Antrag auf Eintragung gemäß einer Anerkennungsverordnung (AVO) an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at

Die Antragsstellung muss per E-Mail erfolgen, und zwar von jener E-Mail-Adresse, die Sie im Zuge der Zulassung von der Universität Wien erhalten haben (auch bekannt als „unet-Adresse“, „u:account-Adresse“ oder „univie-Adresse“).

Wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt worden ist und keine offenen Fragen bestehen, erfolgen die Eintragungen im Normalfall innerhalb von 2 Wochen.

Eine Beschleunigung der Eintragungen ist nicht möglich.

Außerdem: Für die endgültige Freigabe der Eintragungen darf das Zulassungsdatum kein zukünftiges Datum sein. Ausschlaggebend ist das Zulassungsdatum laut Studienblatt (jederzeit herunterladbar via u:space).

 

Weitere Hinweise:

Wenn Sie eine Eintragung gemäß einer AVO beantragen, dürfen Ihre Anerkennungsvorschläge nicht von den Anerkennungen, welche die AVO vorsieht, abweichen.