Interdisziplinäres Masterstudium Zeitgeschichte und Medien (066/665)
Konsolidiertes Curriculum (Version 2019)
Konsolidiertes Curriculum (Version 2016, auslaufend, abzuschließen bis 30.11.2021)
Organisieren und Planen eines interdisziplinären Studiums
Bitte beachten Sie, dass das Organisieren und Planen eines interdisziplinären Studiums anspruchsvoll sein kann und zwar mehr als bei einem nicht-interdisziplinären Studium.
Bitte achten Sie daher umso mehr und stets auf die Einhaltung curricularer Regeln (insbesondere der Teilnahmevoraussetzungen), auf die Zuordnungen Ihrer bereits erbrachten Leistungen in Ihrem Sammelzeugnis sowie auf die Zuordenbarkeiten laut Vorlesungsverzeichnis im "u:find".
Wichtig: Curriculare Regeln sind keine Empfehlungen, sondern sind immer einzuhalten. Außerdem: Zuordnungen der LV- und Prüfungsanmeldungen sollten immer mit den Zuordenbarkeiten laut Vorlesungsverzeichnis übereinstimmen.
Hier finden Sie eine kurze Merkliste, vor allem für Studierende im ersten Semester des Interdisziplinären Masterstudiums „Zeitgeschichte und Medien“.
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Leistungen aus Vor- und Zweitstudien
Nach erfolgreicher Zulassung zum Interdisziplinären Masterstudium "Zeitgeschichte und Medien" können Sie sich zuvor erbrachte Leistungen aus einem Zweit- oder Vorstudium "bescheidmäßig" und ohne Anerkennungsverordnung nach dem Universitätsgesetz (UG) 2002 §78 anerkennen lassen.
In Zusammenhang mit einer solchen Anerkennung und hinsichtlich eines Bachelor-Studiums als Vorstudium gilt, dass die betroffenen Leistungen eindeutig nicht zur Absolvierung des Bachelor-Studiums benötigt worden sind und daher dem Interessensmodul des Bachelor-Studiums zugeordnet wurden.
Für die Absolvierung des Moduls M4b Wahlbereich stellen Sie vor dem Ansuchen um eine "bescheidmäßige" Anerkennung ein Ansuchen um Zustimmung der Koordination des Masterstudiums. Schreiben Sie zu diesem Zweck eine E-Mail-Nachricht von Ihrer unet-Adresse an Herrn Seiichi Chikama unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at mit den folgenden Angaben:
1) Ihre Matrikel-Nummer (8-stellig ohne vorangestelltes "a")
2) Nummer und Semester der Lehrveranstaltung (Beispiel: 080001 aus 2018W)
3) Das Datum der Benotung (TT.MM.JJJJ, ersichtlich im Sammelzeugnis)
4) Eine kurze Begründung (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen), warum Sie sich die Anerkennung wünschen.
5) Eine kurze Stellungnahme (max. 600 Zeichen inkl. Leerzeichen), warum die Leistung, die Sie erbracht haben, gut zum Modul M4b Wahlbereich passen würde. Hinsichtlich der Stellungnahme wird empfohlen, anhand der Modulbeschreibung und Modulstruktur im Curriculum zu argumentieren.
Wenn Sie sich die Anerkennung von Leistungen aus Vor- und Zweitstudien als Leistungen der Module M1a/b, M2a/b, M3a/b oder M5 wünschen, verfahren Sie bitte ebenso wie im Falle des Moduls M4b Wahlbereich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Chancen auf Anerkennung im Modul M4b Wahlbereich in der Regel viel besser stehen.
Achtung: Nicht zulässig ist ein Vorziehen von Master-Lehrveranstaltungen im Bachelor, sofern dies nicht im Curriculum des Bachelor-Studiums ausdrücklich erlaubt wird. Dieses Prinzip gilt grundsätzlich auch für andere Masterstudien. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte VORHER nach.
Sollte Ihnen die Zustimmung erteilt werden, drucken Sie sich bitte die E-Mail-Nachricht mit der Zustimmung der Koordination unverändert und vollständig aus und legen Sie bitte den Ausdruck ebenso unverändert und vollständig den Unterlagen für das Ansuchen um eine "bescheidmäßige" Anerkennung ohne Anerkennungsverordnung nach UG 2002 §78 bei.
Einreichen können Sie die vollständigen Unterlagen persönlich bei Frau Marion Barylak in einer ihrer Sprechstunden. Bitte beachten Sie auch die Informationen der Allgemeinen FAQ unter "Anerkennung: Leistungen aus Vor- und Zweitstudien".
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Erasmus+ & Non-EU Student Exchange Program (NESEP)
Wenn Sie Leistungen, die Sie an einer ausländischen Universität zu erbringen gedenken, später als Leistungen Ihres Interdisziplinären Masterstudiums "Zeitgeschichte und Medien" anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an Herrn Seiichi Chikama unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at und holen Sie sich bitte die schriftliche Zustimmung der Koordination ein - Und zwar bevor Sie sich um die Unterschrift der SPL auf Ihren Erasmus- und NESEP-Unterlagen bemühen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen in der Allgemeinen FAQ zu Erasmus+ und NESEP sowie auch die FAQ auf der Unterseite von Erasmus+ und Non-EU Student Exchange Program.
Für Erasmus+ Praktika lesen Sie bitte auch die Informationen in der entsprechenden Rubrik der letzteren FAQ gut durch.
Auslaufen der Version 2016
Nachzulesen im §13 (2) im Curriculum der Version 2019:
Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Mastercurriculum Zeitgeschichte und Medien (MBl. vom 03.05.2016, 31. Stück, Nr. 188 idgF) unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.11.2021 abzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass mit "abschließen" gemeint ist, dass nicht nur alle Prüfungsleistungen inkl. der Masterprüfung bereits absolviert und beurteilt, sondern auch alle Unterlagen (z.B. Prüfungspass) und Arbeiten inkl. der Masterarbeit eingereicht, beurteilt, im System eingetragen und bestätigt sein müssen.
Was den Prüfungspass (PP) betrifft, sollten Sie in zeitlicher Hinsicht auch Folgendes einkalkulieren:
1) Eingereicht ist der PP erst dann, wenn er von Ihnen bei der StudienServiceStelle (SSSt) eingereicht und danach an das StudienServiceCenter (SSC) übermittelt worden ist.
2) Nach Einreichung des PP kann für Eintrag und Bestätigung der Daten aus dem PP bis zu 4 Wochen dauern.
3) In der vorlesungsfreien Zeit im Sommer, zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel muss eventuell mit einigen Schließtagen der SSSt oder SSC gerechnet werden.
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Umstieg von Version 2016 auf Version 2019
Der Vorgang, der einen Umstieg von einem älteren Curriculum (z.B. Version 2016) in das aktuelle Curriculum (z.B. Version 2019) bewirkt, heißt Unterstellung.
Eine Unterstellung ist nach dem Gültigwerden des neuen Curriculums jederzeit möglich und zwar mit Hilfe einer sogenannten Unterstellungsmeldung, einzureichen als Scan per E-Mail an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
Empfohlen wird vor einer Unterstellung von 2016 auf 2019 auch auf die Anerkennbarkeiten der bereits erbrachten Leistungen laut Anerkennungsverordnung zu achten.
Zu finden ist die Verordnung unter Richtlinien und Verordnungen, bzw. ebendort unter "Masterstudien".
Wie und wo Sie nach erfolgter Unterstellung ein Ansuchen um eine Anerkennung gemäß einer Anerkennungsverordnung stellen können, können Sie in der Allgemeinen FAQ nachlesen.
Wenn Ihr Studium nach dem Stichtag am 30.11.2021 noch in der Version 2016 sein und Sie auch noch immer ordnungsgemäß zu diesem MA zugelassen sein sollten, wird Ihr Studium der Version 2019 unterstellt werden.
Darf ich im Bachelor (BA) oder im Bachelor Lehramt (BEd) Lehrveranstaltungen aus dem Interdisziplinären MA Zeitgeschichte und Medien vorziehen?
NEIN, sofern dies nicht ausdrücklich im Curriculum des BA oder BEd erlaubt wird. Genauso sind curriculare Voraussetzungsketten innerhalb des Masterstudiums IMMER einzuhalten.
Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsprüfungen
Bei Anmeldeproblemen trotz Einhaltung curricularer Regeln und Beachtung der Zuordenbarkeit laut Vorlesungsverzeichnis (VVZ), wenden Sie sich bitte mit Ihrem Sammelzeugnis als Nachweis der Erfüllung aller Voraussetzungen an die StudienServiceStelle der anbietenden Studienrichtung (Ausnahme Soziologie - In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die SSSt der Geschichte).
Außerdem: Was Ihr Anmeldestatus bedeutet, können Sie im Begriffs-ABC nachlesen.
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Anmeldezeiträume können unterschiedlich sein
Da es sich um ein interdisziplinäres Masterprogramm handelt, das Lehrveranstaltungen (LV) und LV-Prüfungen verschiedener Studienrichtungen beinhaltet, gelten nicht für alle LV und LV-Prüfungen dieselben Anmeldezeiträume. Bitte achten Sie bei der Planung Ihres Semesters auf diesen Umstand.
Die jeweils geltenden Anmeldezeiträume scheinen bei jeder LV gesondert auf, nachzulesen im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) im "u:find".
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Lehrveranstaltungen aus "anderen Bereichen" im Modul M4b Wahlbereich
Alle LV, die laut dem Vorlesungsverzeichnis (VVZ) im "u:find" dem Modul M4b Wahlbereich des Interdisziplinären Masterstudiums "Zeitgeschichte und Medien" zugeordnet werden können, deren Lehrveranstaltungsnummer (LV-Nr.) im VVZ mit "07" beginnen und von der "SPL 7 Geschichte" angeboten werden, sind als LV aus dem Bereich Zeitgeschichte zu werten.
Dementsprechend sind alle LV, die laut dem VVZ dem Modul M4b Wahlbereich des Interdisziplinären Masterstudiums "Zeitgeschichte und Medien" zugeordnet werden können, aber deren LV-Nr. im VVZ nicht mit "07" beginnen und nicht von der "SPL 7 Geschichte" angeboten werden, als LV aus einem "anderen Bereich" zu verstehen.
Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Koordination möglich und beschränken sich in der Regel auf interdisziplinäre LV der Studienrichtung Geschichte (z.B. Ring- oder Überblicks-Vorlesungen). Bei Fragen übermitteln Sie bitte diese von Ihrer unet-Adresse und per E-Mail an Herrn Seiichi Chikama unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
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Keine Zuordnungen, die nicht im Vorlesungsverzeichnis stehen
Welche Zuordnungen möglich sind, sehen Sie im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) im "u:find". Das bedeutet auch, dass Zuordnungen, die nicht im VVZ stehen, nicht zulässig sind.
Beachten Sie auch, dass die Angaben im VVZ sich noch bis zum Beginn der Anmeldefrist ändern können.
Bezüglich den Lehrveranstaltungen beachten Sie auch die entsprechenden Informationen der Allgemeinen FAQ sowie die entsprechenden Einträge im Begriffs-ABC.
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Kein Vorziehen und kein Interessensmodul
Halten Sie die curricular vorgegebene Voraussetzungskette unbedingt ein. In den Bachelorstudien dürfen Leistungen aus dem Interdisziplinären Masterstudium "Zeitgeschichte und Meiden" keinesfalls vorgezogen werden.
Außerdem: Das Interessensmodul ist für Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldungen im Rahmen des Interdisziplinären Masterstudiums "Zeitgeschichte und Medien" nicht zulässig.
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Lehrveranstaltungen des Moduls M1a (Version 2016 und Version 2019)
LV des Moduls M1a werden im Wintersemester angeboten.
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UE Schwerpunkteinführung Zeitgeschichte im Modul M2a (Version 2019)
Als UE Schwerpunkteinführung Zeitgeschichte ist der Lektürekurs Zeitgeschichte zu verstehen. Der Lektürekurs wird im Wintersemester angeboten.
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Im Falle von Methodenworkshops in den Modulen M2a und M3b (Version 2019)
Gegebenenfalls, müssen sich die Methodenworkshops im M2a und M3b voneinander unterscheiden, sprich: Ein Methodenworkshop im Modul M2a muss zu einer anderen Methode sein als im Falle des Methodenworkshops im Modul M3b.
Allgemeine Informationen zum Thema, Betreuung und Einreichung der Masterarbeit finden Sie auf der Webseite des Historisch-Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenters (SSC).
Masterarbeiten: In Masterstudien sind gemäß §14 (1) im studienrechtlichen Teil der Satzung wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen. Mehr über Masterarbeiten erfahren Sie im Curriculum des MA und in der Satzung der Universität Wien. Was den Umfang einer Masterarbeit betrifft, obliegt dies grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Betreuung, als Richtschnur können Ihnen die Angaben unter (4) des §6 im Curriculum des auslaufenden MA Globalgeschichte & Global Studies (2016 korrigierte Version 2012) dienen.
Die Masterprüfung ist im Falle des Interdisziplinären MA Zeitgeschichte und Medien und laut Curriculum desselben eine Defensio. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie rechtzeitig vor der Prüfung den Prüfungspass beim Herrn Seiichi Chikama in einen seiner Sprechstunden eingereicht haben. Wie Sie den Prüfungspass einreichen können und welche Beilagen dafür notwendig sind, sehen Sie in den Allgemeinen FAQ.
Welche Merkmale eine Defensio aufweisen sollte, können Sie in der Satzung, bzw. ebendort unter §9 des studienrechtlichen Teils nachlesen.
SSC-Formular für Anmeldung zur Abschlussprüfung: "Defensio" für Version 2016, "Defensio + weiteres Prüfungsfach" für Version 2019.
Hier finden Sie auch eine aktuelle Liste der Prüfer*innen von der Studienrichtung Geschichte.
Bei Fragen hinsichtlich der Anträge in Zusammenhang mit der Masterarbeit/Masterprüfung wenden Sie sich bitte besser direkt an das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (SSC), nicht an die StudienServiceStelle Geschichte.
Wenn Sie eine Beratung hinsichtlich der Zusammensetzung des Prüfungssenates für die Defensio wünschen, wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an Herrn Seiichi Chikama unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
Qualitative Zulassungsbedingungen für den MA der Version 2019
Die unter §3 im Curriculum des MA Zeitgeschichte und Medien (Version 2019) angeführten, qualitativen Zulassungsbedingungen müssen unbedingt und ausnahmslos vor der Bewerbung um Zulassung erfüllt worden sein.
Studierende, die ein BA-Studium an der Universität Wien studieren, das laut Curriculum für die Zulassung in Frage kommt, sollten unbedingt im Rahmen Ihres BA-Studiums das EC Zeitgeschichte und Medien absolvieren.
Studierende, die ein Bachelor Lehramt (BEd) UF GSP an der Universität Wien oder ein Diplom Lehramt UF GSP an der Universität Wien studieren, sollten unbedingt im Rahmen des Studiums die Prüfungen des EC Zeitgeschichte und Medien absolvieren.
Dabei wird den Studierenden von Bachelor Lehramt (BEd) UF GSP und Diplom Lehramt UF GSP ausnahmsweise erlaubt, die Zuordnung: „Interessensmodul“ zu verwenden. Es muss dabei aber unbedingt beachtet werden, dass diese Prüfungsleistungen nicht die letzten Leistungen sind, die im Rahmen des UF GSP absolviert werden.
Studierende, welchen nur die Kenntnisse unter §3 (3) des Curriculums in der Version 2019 zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung fehlen, kein BA Geschichte oder BEd UF GSP studieren und auch zu keinem anderen (Zweit-)Studium an der Universität Wien zugelassen sind (das eventuell eine Absolvierung der Prüfungen des EC Zeitgeschichte und Medien ermöglichen würde), können die Prüfungen des EC Zeitgeschichte und Medien ausnahmsweise auch im Rahmen eines außerordentlichen Studiums absolvieren, bevor sie sich um eine Zulassung bewerben.
Bitte beachten Sie, dass die qualitativen Zulassungsbedingungen nur einen Teil der Zulassungsbedingungen ausmachen und die Frage, ob ein geeignetes Vorstudium vorliegt und eventuell Auflagen gemacht werden müssen, ebenso essentiell und wichtig für eine erfolgreiche Zulassung ist. In anderen Worten: Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen ist zwar zwingend erforderlich, erwirkt jedoch allein noch keine erfolgreiche Zulassung.
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Was kann ich tun, wenn ich zwar ein geeignetes Vorstudium habe, meine Bewerbung für die Zulassung aber abgelehnt wurde, weil die Qualitativen Zulassungsbedingungen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erfüllt waren?
Variante A - Wenn nicht aktuell zu einem anderen Studium an der Universität Wien zugelassen:
A1) Bitte wenden Sie sich an die Studienzulassung im Studien- und Lehrwesen (SLW) und beantragen eine Zulassung zu einem außerordentlichen Studium.
A2a) In einem Wintersemester: Bitte absolvieren Sie nach erfolgter Zulassung die Prüfungen der 3 VO aus dem EC Zeitgeschichte und Medien, siehe VVZ im "u:find", Beispiel 2019W.
Namentlich heißen diese VO im "PM1 Fachspektrum (15 ECTS)":
- "Theorie trifft Praxis" - Interdisziplinäre Ringvorlesung über die Relevanz der Teildisziplinen des MA Zeitgeschichte und Medien in der Medienpraxis
- Überblickvorlesung zur Interdisziplinären Mediengeschichte ab dem 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart
- Überblicksvorlesung Public History - Public History und interdisziplinäre Geschichtsvermittlung unter Berücksichtigung ausgewählter Themen
A2b) In einem Sommersemester: Bitte absolvieren Sie die Prüfungen der 3 VO aus dem EC Zeitgeschichte und Medien und zwar zu einem der verbleibenden Prüfungstermine der VO aus dem vorangegangenen Wintersemester, siehe VVZ im "u:find", Beispiel 2019W.
Eine Anleitung, wie man sich für die entsprechenden VO-Prüfungen richtig anmeldet, finden Sie hier: Anleitung, Beispiel 2019W.
A3) Nach dem Noteneintrag können Sie sich erneut um die Masterzulassung bewerben.
A4) Nach erfolgter Zulassung wenden Sie sich bitte an die Studienzulassung für die Beendigung des außerordentlichen Studiums.
Variante B - Wenn aktuell zu einem anderen Studium an der Universität Wien zugelassen:
B1a) Wenn Sie in jenem Studium ein EC absolvieren können, registrieren Sie sich bitte für das EC im "u:space" und absolvieren Sie bitte die Prüfungen der 3 VO aus dem EC Zeitgeschichte und Medien, siehe VVZ im "u:find", Beispiel 2019W.
Namentlich heißen diese VO im "PM1 Fachspektrum (15 ECTS)":
- "Theorie trifft Praxis" - Interdisziplinäre Ringvorlesung über die Relevanz der Teildisziplinen des MA Zeitgeschichte und Medien in der Medienpraxis
- Überblickvorlesung zur Interdisziplinären Mediengeschichte ab dem 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart
- Überblicksvorlesung Public History - Public History und interdisziplinäre Geschichtsvermittlung unter Berücksichtigung ausgewählter Themen
B1b) Wenn Sie in jenem Studium kein EC absolvieren können, fragen Sie bitte die Studienrichtung, die das Studium betreut, ob Sie die 3 VO-Prüfungen aus dem EC Zeitgeschichte und Medien im Rahmen des Interessensmoduls absolvieren dürfen und wenn ja, machen Sie das bitte.
B2a) In einem Wintersemester: Bitte absolvieren Sie die Prüfungen der 3 VO aus dem EC Zeitgeschichte und Medien, siehe VVZ im "u:find", Beispiel 2019W.
B2b) In einem Sommersemester: Bitte absolvieren Sie die Prüfungen der 3 VO aus dem EC Zeitgeschichte und Medien und zwar zu einem der verbleibenden Prüfungstermine der VO aus dem vorangegangenen Wintersemester, siehe VVZ im "u:find", Beispiel 2019W.
Eine Anleitung, wie man sich für die entsprechenden VO-Prüfungen richtig anmeldet, finden Sie hier: Anleitung, Beispiel 2019W.
B3) Nach dem Noteneintrag können Sie sich bei der Studienzulassung erneut um die Masterzulassung bewerben.
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Sonstige Fragen zur Masterzulassung
Bei formalen Fragen zur Masterzulassung, wenden Sie sich bitte an die Studienzulassung im Studienservice und Lehrwesen (SLW).
Bei inhaltlichen Fragen zur Masterzulassung, dessen Antworten sich nicht im Curriculum der Version 2019 finden lassen, wenden Sie sich bitte an Frau Marion Barylak.
Praktika können nur in Verbindung mit einer "UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung" (3 ECTS) absolviert und können ebenfalls nur dem Modul M4b Wahlbereich zugeordnet werden.
Diese Regelung gilt sowohl für die Version 2016 als auch für die Version 2019 des Interdisziplinären MA Zeitgeschichte und Medien.
Es stehen 2 Varianten zur Auswahl (mit 7 ECTS oder 12 ECTS), Genaueres können Sie im Curriculum der Version 2019 (unter "Modulstruktur" des Moduls M4b) sowie in der entsprechenden Rubrik der Allgemeinen FAQ nachlesen.
Wichtig: Ein Praktikum zählt nicht als eine LV des Typs Seminar (SE).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Seiichi Chikama unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
Die Erasmus+ Praktika betreffend, lesen Sie sich bitte auch die Informationen in den entsprechenden Rubriken der FAQ für Erasmus+ und Non-EU Student Exchange Program (NESEP) gut durch.
Der Prüfungspass sollte umgehend nach Absolvierung aller curricular vorgegebener Leistungen mit Ausnahme der Masterarbeit und Masterprüfung eingereicht werden.
Eine Anleitung dazu finden Sie in der entsprechenden Rubrik der Allgemeinen FAQ.
Im Falle erteilter Vorabgenehmigungen hinsichtlich einer Ausnahme bei der Zuordnung einer Leistung denken Sie bitte daran, den Unterlagen auch die entsprechenden Nachweise (z.B. einen Ausdruck einer E-Mail-Korrespondenz) beizulegen.
Version 2019
Nach Maßgabe des Angebots können folgende Schwerpunkte gewählt werden:
- Europäische Ethnologie
- Geschichte
- Judaistik
- Politikwissenschaft
- Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
- Soziologie
- Theater-, Film- und Medienwissenschaft
Ein Schwerpunkt gilt als absolviert, wenn auf ihn mindestens 20 ECTS sowie die Masterarbeit entfallen. Ob die Masterarbeit auf den Schwerpunkt entfällt, entscheidet die Studienprogrammleitung im Zuge der Begutachtung des Formulars "Thema und Betreuung" inkl. der beigelegten Unterlagen.
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Version 2016
Nach Maßgabe des Angebots können folgende Schwerpunkte gewählt werden:
- Europäische Ethnologie
- Judaistik
- Politikwissenschaft
- Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
- Soziologie
- Theater-, Film- und Medienwissenschaft
Ein Schwerpunkt gilt als absolviert, wenn auf ihn mindestens 25 ECTS sowie die Masterarbeit entfallen. Ob die Masterarbeit auf den Schwerpunkt entfällt, entscheidet die Studienprogrammleitung im Zuge der Begutachtung des Formulars "Thema und Betreuung" inkl. der beigelegten Unterlagen.
Grundsätzliches
Vorabgenehmigungen sind immer Einzelfallentscheidungen, die auch unter Einbeziehung individueller Umstände und Gegebenheiten getroffen werden, das heißt:
Eine Person B kann eine Vorabgenehmigung, die vorher einer Person A gegeben worden ist, nicht automatisch auf sich beziehen, sondern muss selbst ein Ansuchen stellen.
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Bei Lehrveranstaltungen der Studienrichtung Geschichte
Wenn Sie eine Lehrveranstaltung (LV) der Studienrichtung Geschichte besuchen möchten, die laut Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf "u:find", aber keinem Modul/Studienplanpunkt des Interdisziplinären Masterstudium "Zeitgeschichte und Medien" zugeordnet werden kann, benötigen Sie vorab:
- Eine Vorab-, bzw. Ausnahmegenehmigung der Koordination im Hinblick auf die Zuordenbarkeit.
Für die Vorabgenehmigung der Koordination schreiben Sie bitte eine E-Mail-Nachricht von Ihrer unet-Adresse an Herrn Seiichi Chikama unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at mit den folgenden Angaben:
1) Ihre Matrikel-Nummer (8-stellig ohne vorangestelltes "a")
2) Nummer und Semester der Lehrveranstaltung (Beispiel: 080001 aus 2018W)
3) Eine kurze Begründung (max. 150 Zeichen inkl. Leerzeichen), warum Sie sich die Vorabgenehmigung wünschen.
4) Eine kurze Stellungnahme (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen), warum die Leistung, die Sie in der LV erbringen werden, gut zum Modul Ihrer Wahl passen würde.
Außerdem: Bitte beachten Sie, dass eine Vorabgenehmigung der Koordination ausschließlich die Zuordenbarkeit betrifft und keinesfalls als eine Befürwortung, Genehmigung oder Zusage im Hinblick auf die LV-Anmeldung verstanden werden darf.
Um die LV-Anmeldung müssen Sie sich daher in diesen Fällen in Absprache mit der LV-Leitung der betroffenen LV selbst kümmern.
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Bei Lehrveranstaltungen anderer Studienrichtungen (sprich: "Nicht-Geschichte")
Wenn Sie eine Lehrveranstaltung (LV) anderer Studienrichtungen besuchen möchten, die laut Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf "u:find" aber keinem Modul/Studienplanpunkt des Interdisziplinären Masterstudium "Zeitgeschichte und Medien" zugeordnet werden kann, benötigen Sie vorab:
- Eine Vorab-, bzw. Ausnahmegenehmigung der Koordination im Hinblick auf die Zuordenbarkeit.
Für die Vorabgenehmigung der Koordination schreiben Sie bitte eine E-Mail-Nachricht von Ihrer unet-Adresse an Herrn Seiichi Chikama unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at mit den folgenden Angaben:
1) Ihre Matrikel-Nummer (8-stellig ohne vorangestelltes "a")
2) Nummer und Semester der Lehrveranstaltung (Beispiel: 080001 aus 2018W)
3) Eine kurze Begründung (max. 150 Zeichen inkl. Leerzeichen), warum Sie sich die Vorabgenehmigung wünschen.
4) Eine kurze Stellungnahme (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen), warum die Leistung, die Sie in der LV erbringen werden, gut zum Modul Ihrer Wahl passen würde.
Bitte beachten Sie, dass eine Vorabgenehmigung der Koordination ausschließlich die Zuordenbarkeit betrifft und keinesfalls als eine Befürwortung, Genehmigung oder Zusage im Hinblick auf die Anmeldung zu LV anderer Studienrichtungen verstanden werden darf.
Um die LV-Anmeldung müssen Sie sich daher in diesen Fällen in Absprache mit der LV-Leitung der betroffenen LV und der Studienprogrammleitung (SPL) der betroffenen Studienrichtung selbst kümmern.
Wenn Sie damals bei der Zulassung zur Version 2016 des Interdisziplinären MA Zeitgeschichte und Medien auch Zulassungsauflagen erhalten haben, welche Leistungen aus dem BA Geschichte der Version 2012 betreffen und Sie aber die dazugehörigen Lehrveranstaltungen (LV) nicht mehr im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf "u:find" finden können, sehen Sie bitte in der Anerkennungsverordnung (AVO) iZm der Version 2012 und Version 2019 des BA Geschichte nach.
Anhand der Tabellen in jener Verordnung wird Ihnen klarwerden, welche LV nun stattdessen zur Verfügung stehen. Die AVO finden Sie unter Richtlinien und Verordnungen. Bei Unklarheiten oder Zweifel wenden Sie sich bitte an Herrn Seiichi Chikama unter studienplanauskunft@univie.ac.at.
Bei der Zuordnung von Leistungen geht es darum, eine Leistung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung oder Prüfung dem korrekten Studienplanpunkt oder Modul des eigenen Curriculums zuzuordnen.
Hierbei ist es zwingend notwendig, sich an die Zuordenbarkeit laut dem Vorlesungsverzeichnis (VVZ) zu halten und ebenso ist die curricular vorgegebene Voraussetzungskette unbedingt einzuhalten.
Die Zuordenbarkeit von Leistungen iZm den einzelnen Lehrveranstaltungen sehen Sie im VVZ auf "u:find" unter "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis". Die curricularen Voraussetzungsketten können Sie in den Curricula nachlesen, auf die Sie über die Unterseite der Studien zugreifen können.
Außerdem: Was wirklich zählt, sind die Zuordnungen im Sammelzeugnis, nicht die Zuordnungen in jener Übersicht namens "Prüfungspass" im "u:space".
Wenn Sie Hilfe bei der Korrektur einer falschen Zuordnung benötigen, übermitteln Sie bitte ein E-Mail an Herrn Seiichi Chikama unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at mit den folgenden Daten, ein Besuch in der Sprechstunde ist dafür nicht notwendig.
1) Ihre Matrikel-Nummer (8-stellig ohne vorangestelltes "a").
2) Nummer und Semester der Lehrveranstaltung (Beispiel: 080001 aus 2018W).
3) Datum der Noteneingabe laut Sammelzeugnis (TT.MM.JJJJ).
4) Eine kurze Stellungnahme, warum die Leistung falsch zugeordnet ist (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen).
5) Welchem Modul/SPP Sie die Leistung zugeordnet haben möchten.