Qualitative Zulassungsbedingungen

 

Die Zulassung zum Interdisziplinären Masterstudium Zeitgeschichte und Medien verlangt zusätzlich zum Abschluss eines infrage kommenden Bachelorstudiums gemäß Curriculum §3 die Erfüllung qualitativer Zulassungsbedingungen bzw. Kenntnisse VOR der Antragstellung, insbesondere:

  • Kenntnisse im Ausmaß von 5 ECTS zur interdisziplinären Mediengeschichte
  • Kenntnisse im Ausmaß von 5 ECTS zu interdisziplinären Geschichtsvermittlungsmodellen
  • Kenntnisse im Ausmaß von 5 ECTS zur konkreten Medienpraxis unter Berücksichtigung der Perspektiven von mindestens zwei der folgenden Bereiche: Geschichte oder Europäische Ethnologie oder Judaistik oder Politikwissenschaft oder Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder Soziologie oder Theater-, Film- und Medienwissenschaft in der alltäglichen Medienpraxis.

Mit der Absolvierung des Erweiterungscurriculums „Zeitgeschichte und Medienim Ausmaß von 15 ECTS gilt der Nachweis dieser Kenntnisse jedenfalls als erbracht.