Anerkennungen

Eine Leistung anerkennen zu lassen, bedeutet, dass man sich eine Prüfungsleistung (Quell-Leistung) eines Studiums (Quell-Studium) als eine Prüfungsleistung (Ziel-Leistung) eines anderen Studiums (Ziel-Studium) anrechnen lässt. Im Anerkennungsfall bleibt die Quell-Leistung dem Quell-Studium erhalten.

Positiv beurteilte Prüfungen/Studienleistungen haben nur dann eine Chance auf Anerkennung, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (=Lernergebnisse) bestehen.
Sehr wichtig sind hierbei nicht zuletzt die Lehrveranstaltungsbeschreibungen im Vorlesungsverzeichnis (Quell-Leistungen) sowie die curricularen Vorgaben und Ziele (Ziel-Leistungen).

Weitere Hinweise:

  • Leistungen können durch Anerkennungen nicht verbessert werden. Das gilt sowohl für negativ beurteilte wie auch für positiv beurteilte Leistungen.

  • Die Zuordnung anerkannter Leistungen können nicht nachträglich geändert werden.

  • Unzulässiges Vorziehen von Leistungen vor erfolgter Zulassung zum betreffenden Studium und unzulässige Versuche zur Umgehung curricularer Teilnahmevoraussetzungen werden nicht unterstützt.

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