Abhaltung der Masterprüfung - Vorsitzende und Zweitprüfer*Innen

Die Abschlussprüfung im Master wird kommissionell abgehalten. Der Prüfungssenat besteht aus drei Lehrenden, nämlich:

  • Vorsitzende*r
  • Betreuer*in / Erstprüfer*in
  • Zweitprüfer*in

 

Grundsätzlich sind alle Habilitierten der Geschichte (oder Personen mit gleichwertiger Qualifikation) mit aktivem Anstellungsverhältnis zur Universität Wien berechtigt, als Zweitprüfende / Vorsitzende zu fungieren.

Hinweise für einzelne Studiengänge:

  • In interdisziplinären Studiengängen (Zeitgeschichte & Medien, Globalgeschichte & Global Studies, Osteuropastudien) ist es möglich, dass Vorsitzende oder Zweitprüfer*Innen auch aus den anderen am Studienprogramm beteiligten Studienrichtungen stammen. Die Lehrenden müssen dazu jedoch habilitiert sein (oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen) und ein aktives Anstellungsverhältnis zur Universität Wien zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung besitzen.
  • Im Masterstudium Lehramt ( UA 199 xxx 511 / UA 199 511 xxx) ist der*die Zweitprüfer*in aus dem zweiten Unterrichtsfach zu wählen, sofern die Masterarbeit im UF Geschichte verfasst wird. Sofern die Masterarbeit im anderen Unterrichtsfach verfasst wird, ist der*die Zweitprüfer*in aus dem UF Geschichte zu wählen. Der*die Vorsitzende stammt immer aus dem Unterrichtsfach, in dem die Masterarbeit verfasst wird.
  • Im MA Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft wählen Sie als Vorsitzende*n des Prüfungssenates bitte immer den/die Direktor*in des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung