Abmeldung: Bis wann kann ich mich von Lehrveranstaltungen oder Prüfungen abmelden?

  • Von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen können Sie sich im Rahmen der vorgegebenen Abmeldefrist - an der SPL7 Geschichte in der Regel im ersten Monat der Lehrveranstaltung (WiSe: 1.10.-31.10. / SoSe: 1.3.-31.3.) - ohne studienrechtliche Nachteile abmelden. Alle Studierenden, die nach Ablauf der Abmeldefrist angemeldet sind, sind zu benoten (Noteskala 1-5). Eine Abmeldung nach Ende der allgemeinen Abmeldefrist ist nur dann seitens des*r betroffenen Lehrenden möglich, wenn ein zwingender Grund (ärztlich bestätigte längerfristige Erkrankung, etc) besteht.
  • Von Vorlesungen (nPI) können Sie sich das gesamte Semester, in dem diese angeboten werden sowie das gesamte Folgesemester abmelden. An- und Abmeldungen von Vorlesungen haben keine studienrechtlichen Folgen.
  • Von Prüfungen der SPL7 (Geschichte) können Sie sich in der Regel bis zum Tag der Prüfung 8:00 morgens abmelden. ACHTUNG: In seltenen Fällen wird die Abmeldung von einer Prüfung anders reglementiert (z.B. aufgrund von System-Wartungen oder um besonderen Umständen Rechnung zu tragen). Die jeweils gültigen An- und Abmeldefristen können mit Click auf die betreffende Lehrveranstaltung und/oder Prüfung in u:find eingesehen werden.