Häufig gestellte Fragen / Allgemeine FAQ
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Eine Leistung anerkennen zu lassen, bedeutet, dass man sich eine Prüfungsleistung (Quell-Leistung) eines Studiums (Quell-Studium) als eine Prüfungsleistung (Ziel-Leistung) eines anderen Studiums (Ziel-Studium) anrechnen lässt.
Im Anerkennungsfall bleibt die Quell-Leistung dem Quell-Studium erhalten.
Grundsätzlich gibt es 2 Arten von Anerkennungen: Eine Eintragung gemäß einer Anerkennungsverordnung (AVO) und - für jene Fälle, für welche die AVO keine Anerkennung regelt - eine Anerkennung gemäß §78 UG ("Bescheidmäßige Anerkennung").
Antrag auf Eintragung gemäß einer Anerkennungsverordnung (AVO)
Antrag auf Anerkennung gemäß §78 UG („Bescheidmäßige Anerkennung“)
Anerkennung eines Erweiterungscurriculums (EC)
Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen
Anrechnung eines Praktikums: Siehe FAQ 02.
Anerkennung von Leistungen eines Studienaufenthaltes im Ausland: Siehe FAQ 06.
Zuordnungen von Leistungen innerhalb desselben Studiums: Siehe FAQ 13.
Wenn Sie ein Praktikum absolvieren wollen, das in Ihrem Studium (BA Geschichte, MA Geschichte, MA Interdisziplinäre Osteuropastudien oder Interdisziplinäres MA Zeitgeschichte und Medien – alle Versionen) angerechnet werden soll, melden Sie sich bitte zu einer UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung an.
Im Rahmen der UE ist eine Befürwortung Ihres Praktikumsvorhabens von der LV-Leitung der UE einzuholen. Dafür steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, das Sie bitte mit Ausnahme des Datums und der Unterschrift selbst ausfüllen, bevor Sie es der LV-Leitung vorlegen. Dieses Formular kann auch von der Webseite der Studienprogrammleitung herunterladen werden: „UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung: Einschätzung der LV-Leitung“
Für die Einholung der Befürwortung legen Sie der LV-Leitung weiters einen schriftlichen Nachweis des Praktikumsgebers vor, der die Eckdaten bestätigt (Zeilen E bis I). Der Nachweis kann auch in Form einer formlos weitergeleiteten E-Mail erfolgen, welche der/die Praktikumsgeber*in an Sie übermittelt hat.
Wenn Ihr Praktikumsvorhaben von der LV-Leitung befürwortet wurde und Sie das Praktikum absolviert haben, legen Sie der LV-Leitung im Rahmen des letzten Termins der UE eine Absolvierungsbestätigung, einen Praktikumsbericht (ca. 30.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) und gegebenenfalls eine Kopie Ihres Praktikumsvertrags vor.
Wichtig: Das Praktikum kann vor dem ersten Termin der UE beginnen und ein Teil des Praktikums sollte möglichst während der UE stattfinden.
Achtung: Wenn nicht anders im Curriculum Ihres Masterstudiums vorgegeben, kommt als Anerkennungsziel (Modul, Studienplanpunkt) für Praktika nur der Wahlbereich Ihres Studiums in Frage. Was das BA Geschichte betrifft, eignet sich das ZWM Berufsorientierung. Bitte klären Sie notwendigenfalls die Anerkennungsfrage vor Praktikumsantritt mit der StudienServiceStelle.
Sobald Sie die Note für die UE in Ihrem Sammelzeugnis sehen, übermitteln Sie für die Eintragung des Praktikums einen Scan des von der LV-Leitung der UE unterschriebenen Formulars und die Absolvierungsbestätigung durch den*die Praktikumsgeber*in an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at. Eine Absolvierungsbestätigung sollte Eckdaten wie Stundenanzahl, von-bis-Datum und die ausgeübten Tätigkeiten nennen.
Achtung: Wenn Ihr Praktikumsvorhaben von der LV-Leitung der UE nicht befürwortet wird, ist eine Anrechnung des Praktikums nicht möglich.
Des Weiteren: Die Einreichung des Praktikums kann auch für den Studienabschluss relevant sein. Bitte legen Sie daher das Formular auch möglichst bei der Einreichung Ihres Prüfungspasses vor.
Auch bei Erasmus-Praktika, die als Studienleistung anerkannt werden sollen, ist die Absolvierung einer UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung verpflichtend.
Sollte es zeitliche Abstimmungsprobleme zwischen dem Praktikum und den Lehrveranstaltungszeiten der Begleitlehrveranstaltung geben, setzen Sie sich bitte vor Antritt des Praktikums mit der Lehrveranstaltungsleitung der Begleitlehrveranstaltung in Verbindung.
Auch wichtig: Ein Praktikum zählt nicht als eine LV des Typs Seminar (SE).
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at bzw. im Falle eines Erasmus-Praktikums an spl-geschichte.erasmus@univie.ac.at.
Bachelor Geschichte – Wie reiche ich meinen Prüfungspass ein?
Sie erhalten zum Abschluss Ihres Studiums ein E-Mail der Universität Wien. Folgen Sie dem Link und reichen Sie Ihren Prüfungspass über uspace ein.
Sollten Sie keinen Link bekommen, jedoch bereits alle Leistungen in Ihrem Bachelorstudium erbracht haben, können Sie auch einen Prüfungspass und einen Einreichbogen ausfüllen und von Ihrem Unet-Account aus an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at schicken.
Mit Ihrer Einreichung (über uspace oder per E-Mail) bestätigen Sie, dass Sie den elektronischen Prüfungspass kontrolliert haben, keine Änderungen mehr daran vornehmen werden und ihn so einreichen möchten. Beachten Sie, dass Sie unter dieser Studienkennzahl keine weiteren Leistungen und/oder Prüfungen ablegen können.
KONTROLLIEREN Sie zusätzlich auf uspace, ob Ihre persönlichen Daten (Name, akad. Grade, etc) korrekt eingetragen und aktuell sind. Sollte dies nicht der Fall sein, veranlassen Sie etwaige Änderungen (unter Anlage der entsprechenden Dokumente) über das Kontaktformular der Studienzulassung
Bachelor Lehramt UF Geschichte - Wie reiche ich meinen Prüfungspass ein?
Sobald Sie alle Leistungen für Ihr Unterrichtsfach Geschichte (411 / 050) erbracht haben, füllen Sie einen Prüfungspass und einen Einreichbogen aus und schicken Sie beide Dokumente von Ihrem Unet-Account aus an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
Beachten Sie, dass für die Ausstellung des BEd-Abschlusszeugnisses alle drei UF (Päd, UF1, UF2) gesondert an der jeweiligen StudienServiceStelle/dem jeweiligen StudienServiceCenter eingereicht werden müssen. In etwa 4 Wochen nach dem Einreichen des letzten der drei Prüfungspässe ist Ihr Abschlusszeugnis fertig. Ihr (numerisch) erstgereihtes UF (zB UA 198 406 411) wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit Ihrer Einreichung bestätigen Sie, dass Sie den elektronischen Prüfungspass kontrolliert haben, keine Änderungen mehr daran vornehmen werden und ihn so einreichen möchten. Beachten Sie, dass Sie unter dieser Studienkennzahl (411 / 050) keine weiteren Leistungen und/oder Prüfungen ablegen können.
KONTROLLIEREN Sie zusätzlich auf uspace, ob Ihre persönlichen Daten (Name, akad. Grade, etc) korrekt eingetragen und aktuell sind. Sollte dies nicht der Fall sein, veranlassen Sie etwaige Änderungen (unter Anlage der entsprechenden Dokumente) über das Kontaktformular der Studienzulassung
Master Lehramt – Wie reiche ich meinen Prüfungspass ein?
Sobald Sie die letzte Leistung im Unterrichtsfach Geschichte (511) eingetragen bekommen haben, reichen Sie bitte Ihren Prüfungspass ein.
Füllen Sie dazu einen Einreichbogen und einen Prüfungspass aus und schicken Sie beide Dokumente von Ihrem Unet-Account aus an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at
Beachten Sie bitte, dass Sie für die Zulassung zur Abschlussprüfung alle drei UF (Päd, UF1, UF2) gesondert an der jeweiligen StudienServiceStelle/dem jeweiligen StudienServiceCenter eingereicht haben müssen sowie die Masterarbeit benotet sein muss.
Sollten Sie Ihre Masterarbeit im UF Geschichte schreiben gilt: Die Abschlussphase (Abschlussarbeit und Abschlussprüfung) haben nichts mit dem Einreichen Ihres Prüfungspasses zu tun und werden gesondert bearbeitet. Alle Infos & Formulare zur Abschlussphase finden Sie auf der Homepage des Hist.-Kult. SSC
KONTROLLIEREN Sie zusätzlich auf uspace, ob Ihre persönlichen Daten (Name, akad. Grade, etc) korrekt eingetragen und aktuell sind. Sollte dies nicht der Fall sein, veranlassen Sie etwaige Änderungen (unter Anlage der entsprechenden Dokumente) über das Kontaktformular der Studienzulassung
Masterstudium (Geschichte, Zeitgeschichte & Medien, Globalgeschichte & Global Studies, Osteuropastudien, Hist. Hilfswissenschaft & Archivwissenschaft) – Wie reiche ich meinen Prüfungspass ein?
Sobald Sie die letzte Leistung in den Pflicht- und/oder Wahlmodulen eingetragen bekommen haben, reichen Sie bitte Ihren Prüfungspass ein.
Füllen Sie dazu einen Einreichbogen und einen Prüfungspass aus und schicken Sie beide Dokumente von Ihrem Unet-Account aus an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at
Die Abschlussphase (Abschlussarbeit und Abschlussprüfung) haben nichts mit dem Einreichen Ihres Prüfungspasses zu tun und werden gesondert bearbeitet. Alle Infos & Formulare zur Abschlussphase finden Sie auf der Homepage des Hist.-Kult. SSC
KONTROLLIEREN Sie zusätzlich auf uspace, ob Ihre persönlichen Daten (Name, akad. Grade, etc) korrekt eingetragen und aktuell sind. Sollte dies nicht der Fall sein, veranlassen Sie etwaige Änderungen (unter Anlage der entsprechenden Dokumente) über das Kontaktformular der Studienzulassung
Auslaufende Curricula
Curricula können auslaufen. Wann ein Curriculum ausläuft - sprich: bis welches Datum ein Studium nach dem auslaufenden Curriculum abgeschlossen sein muss - steht in der Regel im Curriculum der nächst-neueren Version des Studiums (siehe Abschnitt über "Übergangsfristen").
Bitte beachten Sie, dass das Wort "abschließen" in diesem Zusammenhang nicht nur die erfolgte Einreichung des Prüfungspasses, sondern auch die erfolgte Beurteilung der Abschlussarbeit und der Abschlussprüfung inkludiert.
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Übergangsfristen
Für Studierende auslaufender Curricula gelten die üblichen Übergangsfristen für den Abschluss des Studiums: Regelstudiendauer + 1 Semester ab dem Inkrafttreten des neuen Curriculums. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte dem neuen Curriculum (Abschnitt "Übergangsbestimmungen").
Beispiel:
Das Bachelorstudium Geschichte hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. Die Übergangsfrist beträgt somit 7 Semester ab dem Inkrafttreten des neuen Curriculums (1.10.2019). In den "Übergangsbestimmungen" des neuen Curriculums des BA Geschichte steht deshalb, dass Studierende der früheren Version berechtigt sind, ihr Studium bis längstens 30.11.2022 abzuschließen.
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Unterstellungen
Wenn Sie von einem älteren, auslaufenden Curriculum auf ein neues Curriculum umsteigen möchten, sprechen Sie von einer Unterstellung, welche Sie auch melden müssen.
Sollten Sie einen solchen Umstieg wollen, ist daher eine Unterstellungsmeldung auszufüllen und zu unterschreiben.
Einen einwandfreien Scan einer Unterstellungsmeldung können Sie gerne an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at übermitteln.
Empfohlen wird, sich vorher unbedingt die zutreffende Anerkennungsverordnung anzuschauen. Dann können Sie nämlich selbst feststellen, welche Leistungen wie anerkannt werden können und ob für Sie die Unterstellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt Sinn macht.
Nach erfolgter Unterstellung (sichtbar im Studienblatt oder Sammelzeugnis, beides erreichbar über "u:space") und wenn Sie im "u:space" sehen, dass Anerkennungen sich im Status "in Erstellung Uni" befinden, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der Studienkennzahl bei studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at
Wenn Sie trotz 3 Werktage nach erfolgter Unterstellung keine Anerkennungen im Status "in Erstellung Uni" sehen können ("u:space"), stellen Sie bitte ein Ansuchen um eine Anerkennung gemäß entsprechender Anerkennungsverordnung. Eine Anleitung für ein solches Ansuchen finden Sie in der entsprechenden Rubrik dieser FAQ.
Bitte beachten Sie zudem, dass bei Unterstellungen inmitten eines Semester auch notwendig sein kann, die Zuordnungen laufender LV- oder gar Prüfungsanmeldungen umgehend nach erfolgter Unterstellung auf eine Zuordnung des neuen Curriculums korrigieren zu lassen. Verabsäumt man diese Vorkehrung, werden die betroffenen LV- und Prüfungsleitungen nicht in der Lage sein, Ihre erbrachten Leistungen zu beurteilen.
Achtung: Der Zeitpunkt der Unterstellungsmeldung ist nicht gleich Zeitpunkt der erfolgten Unterstellung. Erfolgte Unterstellungen können Sie im "u:space" überprüfen (z.B. im Studienblatt).
Student Mobility: Wo bekomme ich Formulare, Informationen und die Unterschrift der Studienprogrammleitung?
Weiterführende Informationen über Erasmus+ und das Non-EU Student Exchange Program (NESEP) finden Sie in einem eigenen FAQ.
Darf ich im Bachelor (BA) oder im Bachelor Lehramt (BEd) Lehrveranstaltungen aus einem Master (MA) oder aus dem Master Lehramt (MEd) vorziehen?
NEIN, wenn im Curriculum des BA oder BEd eine solche Vorgehensweise nicht ausdrücklich erlaubt wird, ist es nicht zulässig, Lehrveranstaltungen aus einem aufbauenden Masterstudium bereits im Bachelorstudium vorzuziehen.
Vorgezogene Leistungen würden später grundsätzlich auch nicht anerkannt werden können.
Im Prinzip gilt dieser Grundsatz auch für andere Masterstudien, im Zweifelsfall fragen Sie bitte immer VORHER nach.
Genauso sind curriculare Voraussetzungsketten innerhalb eines Bachelor- oder Masterstudiums IMMER einzuhalten.
Das Vorziehen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen mit Hilfe des Interessensmoduls und unter Missachtung curricular vorgegebener Teilnahmevoraussetzungen ist NICHT zulässig.
Bitte lesen Sie sich das Curriculum gut durch und melden Sie sich KEINESFALLS mit dem Interessensmodul UNZULÄSSIG zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen an.
Die Lateinergänzungsprüfung (LEP) darf KEINESFALLS die letzte Prüfung in Ihrem Bachelorstudium sein. Das Entscheidende ist dabei das Datum der Benotung, das Sie in Ihrem Sammelzeugnis sehen. Auf das Sammelzeugnis wiederum können Sie im "u:space" zugreifen.
Die Lateinergänzungsprüfung wird nicht von der Studienrichtung Geschichte angeboten oder betreut. Wann und wo Sie demnächst die Lateinergänzungprüfung ablegen können, sehen Sie hier auf der Webseite von Studien- und Lehrwesen (SLW).
Anmelden: Wann bin ich für eine Lehrveranstaltung angemeldet?
Bitte melden Sie sich für Lehrveranstaltungen IMMER über das Vorlesungsverzeichnis (VVZ) im "u:find" an und KEINESFALLS mit Zuordnungen, die nicht mit den Angaben im VVZ übereinstimmen (Sichtbar bei den einzelnen Lehrveranstaltungen unter "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis") und bitte halten Sie IMMER die curriculare Voraussetzungskette ein.
Den Status Ihrer Anmeldungen können Sie im "u:space" überprüfen. Erklärungen zu den verschiedenen Formen des Anmeldestatus finden Sie im Begriffs-ABC unter "Anmeldestatus".
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E-Learning Plattform "Moodle": Wer kann mich im "Moodle" freischalten?
Die Lehrveranstaltungsleitung. Wenn die Lehrveranstaltungsleitung die Freischaltung aus technischen Gründen nicht selbst vornehmen kann, wenden Sie sich bitte an die StudienServiceStelle (SSSt) unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at und bitte legen Sie dabei auch eine schriftliche Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung vor. Diese Zustimmung kann gerne eine formlose E-Mail sein, muss der SSSt aber unverändert und vollständig weitergeleitet werden.
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Nachmelden: Wie kann ich mich nachmelden lassen?
Wenn die im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) angegebene Anmeldefrist für eine Lehrveranstaltung (LV) beendet ist, ist eine Nachmeldung nicht mehr möglich.
Ausnahmen kommen nur dann in Frage, wenn der Bedarf an einer Nachmeldung auf einen unvorhersehbaren, wichtigen Grund zurückzuführen und glaubhaft ist, dass dieser Grund eine ordnungsgemäße Anmeldung innerhalb der Frist verhindert hat.
Anfragen um Nachmeldung äußern Sie bitte vor Ort in der nächsten LV-Einheit. E-Mail-Anfragen bei der Lehrveranstaltungsleitung sind zu vermeiden. Die Lehrveranstaltungsleitung meldet die Nachmeldung an die StudienServiceStelle.
Achtung: Eine Nachmeldung kann auch nur dann durchgeführt werden, wenn die curriculare Voraussetzungskette eingehalten wird.
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Abmelden: Wie kann ich mich von einer Lehrveranstaltung abmelden?
Innerhalb der im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) sichtbaren Abmeldefrist können Sie sich im "u:space" problemlos von einer Lehrveranstaltung abmelden.
Wenn die Abmeldefrist jedoch abgelaufen ist, ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
Ausnahmen kommen nur dann in Frage, wenn der Bedarf an einer Abmeldung auf einen unvorhersehbaren, wichtigen Grund zurückzuführen ist und dieser eine ordnungsgemäße Abmeldung innerhalb der vorgesehenen Abmeldefrist glaubhaft verhindert hat (z.B. eine plötzliche Erkrankung, die ärztlich bestätigt wird).
Die Lehrveranstaltungsleitung der betroffenen LV muss der Abmeldung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung kann gerne eine formlose E-Mail sein, muss der SSSt aber unverändert und vollständig weitergeleitet werden.
Wenn die Lehrveranstaltungsleitung die Abmeldung aus technischen Gründen nicht selbst durchführen kann, wenden Sie sich bitte an die StudienServiceStelle (SSSt) unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at und legen Sie bitte der SSSt die schriftliche Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung sowie alle Nachweise vor (z.B. ärztliche Bestätigungen).
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Ummelden, bzw. wechseln: Wie kann ich in eine Parallel-Lehrveranstaltung wechseln?
Bitte fragen Sie die Lehrveranstaltungsleitungen (LV-Leitungen) beider Lehrveranstaltungen (LV). Wenn Ihnen ein Wechsel ausnahmsweise und wegen des Vorliegens eines glaubhaften wie unvorhersehbaren, wichtigen Grundes gestattet wird, holen Sie sich bitte die schriftliche Zustimmung beider LV-Leitungen ein und übermitteln diese bitte per E-Mail an die StudienServiceStelle (SSSt) unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
Der Wechsel (bzw. die Ummeldung) muss spätestens vor den ersten Einheiten beider LV geklärt werden. Die schriftlichen Zustimmungen der beiden Lehrveranstaltungsleitungen können zwar gerne formlose E-Mails sein, müssen der SSSt aber unverändert und vollständig weitergeleitet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrem E-Mail an die SSSt auch Ihre Matrikelnummer (z.B. 01234567) und die Lehrveranstaltungsnummer (z.B. 070001) angeben, bzw. das E-Mail von Ihrer unet-Adresse aus übermitteln müssen (z.B. a01234567[at]unet.univie.ac.at).
Sofern die Studienprogrammleitung (SPL) keine Bedenken oder Einwände gegen den Vorgang hat, kann der gewünschte Wechsel vollzogen werden.
Selbstorganisierter Tausch vor Semesterbeginn
Wenn Sie jemanden finden, der/die mit Ihnen den Platz tauscht, wenden Sie sich bitte mit Matrikelnummer und LV-Nummer der beiden LV an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at, und zwar unbedingt mit der unet-Adresse des/der tauschwilligen Kolleg*in in CC.
Achtung: Sollte eines der notwendigen Angaben fehlen, kann der Tausch leider nicht vorgenommen werden.
Kein Gruppenwechsel bei GK Fachdidaktik
Beim Grundkurs Fachdidaktik des BEd UF GSP (Bachelor Lehramt, Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung) ist ein Wechsel nicht möglich.
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Darf ich Lehrveranstaltungen vorziehen?
NEIN, KEINESFALLS. Die curricularen Voraussetzungsketten sind IMMER einzuhalten. Genauso wenig ist es erlaubt, Lehrveranstaltungen aus einem aufbauenden Masterstudium bereits im Bachelorstudium vorzuziehen.
Ebenso ist das Interessensmodul KEINESFALLS dafür da, um curricular vorgegebene Voraussetzungsketten in irgendeiner Weise zu umgehen und Lehrveranstaltungen vorzuziehen.
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Nicht-Erscheinen: Was passiert, wenn ich nicht komme?
- Nicht-Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Unregelmäßige Teilnahme trotz Registrierung (Anmeldung)
In nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (wie z.B. einer Vorlesung) herrscht keine Anwesenheitspflicht.
Daher müssen Sie keine unmittelbaren, negativen Konsequenzen befürchten (z.B. Abmeldung), wenn Sie trotz einer aufrechten Registrierung einmal nicht zu einem Termin einer nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung erscheinen. Genausowenig müssen Sie sich bei der Lehrveranstaltungsleitung für das Fernbleiben entschuldigen.
Aber: Im Hinblick auf die bevorstehende Prüfung wird eine regelmäßige Teilnahme ausdrücklich empfohlen. - Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Nicht-Erscheinen in der ersten Einheit, trotz Anmeldung
Auch wenn Sie angemeldet sind, werden Sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet.
Eine Wiederaufnahme ist nur dann möglich, wenn für das Nicht-Erscheinen ein Nachweis erbracht werden kann, welches glaubhaft nachweist, dass es einen plötzlichen wie auch wichtigen und unvorhersehbaren Grund gegeben hat. In Fällen von gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig.
Außerdem muss die Lehrveranstaltungsleitung der Wiederaufnahme zustimmen, die Studienprogrammleitung (SPL) keine Einwände gegen die Wiederaufnahme haben und die Lehrveranstaltung noch über einen freien Platz verfügen. - Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Trotz Anmeldung nie teilgenommen
Wenn Sie angemeldet sind, aber nie teilgenommen haben, werden Sie abgemeldet, aber nicht beurteilt. - Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Trotz Anmeldung nur wenige Male teilgenommen
Wenn Sie angemeldet sind, aber nur wenige Male, also zumindest einmal teilgenommen haben, werden Sie nicht abgemeldet, sondern beurteilt. - Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Abbruch ohne einen wichtigen Grund und ohne Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung
Wenn Sie im laufenden Semester die Teilnahme abbrechen, dies vorab nicht hinreichend und glaubhaft begründen können und die Lehrveranstaltungsleitung dem Abbruch nicht zustimmen, werden Sie negativ beurteilt. Bei gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig. - Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Abbruch aus wichtigen Gründen und mit Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung
Wenn Sie im laufenden Semester die Teilnahme abbrechen, dies vorab hinreichend und glaubhaft begründen können und die Lehrveranstaltungsleitung dem Abbruch zustimmen, werden Sie abgemeldet. Bei gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig.
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Skripten und andere Lernunterlagen
Fragen Sie bitte die LV-Leitung, Ihre Studienkolleg*innen oder bitte sehen Sie auf Moodle nach.
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Zusatzinformationen zu den einzelnen Modulen und LV im Vorlesungsverzeichnis (VVZ)
Es wird wärmstens empfohlen, sich auch immer die Zusatzinformationen im VVZ (z.B. die Informationskästchen zu den einzelnen Modulen) durchzulesen, weil darin wichtige Zuordnungsinformationen enthalten sein können:
Ein Beispiel - In bestimmten Semestern können unter bestimmten Bedingungen Exkursionen (EX) des MEd UF GSP auch von Studierenden des BEd UF GSP besucht werden, wenn dies im VVZ entsprechend verlautbart wird.
Anmelden: Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Bitte melden Sie sich für Lehrveranstaltungen IMMER über das Vorlesungsverzeichnis (VVZ) im "u:find" an und KEINESFALLS mit Zuordnungen, die nicht mit den Angaben im Vorlesungsverzeichnis übereinstimmen (Nach unten scrollen bis "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis") und bitte halten Sie IMMER die curriculare Voraussetzungskette ein.
Den Status Ihrer Anmeldungen können Sie im "u:space" überprüfen. Bitte lesen Sie auch die Informationen hier unter "Prüfungsanmeldung".
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Nachmelden: Wie kann ich mich nachmelden lassen?
Wenn die im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) angegebene Anmeldefrist für eine Prüfung beendet ist, ist eine Nachmeldung nicht mehr möglich.
Ausnahmen kommen nur dann in Frage, wenn UMGEHEND nach Ablauf der jeweiligen Frist angesucht und wenn der Bedarf an einer Nachmeldung auf einen unvorhersehbaren, wichtigen Grund zurückzuführen und glaubhaft ist, dass dieser Grund eine ordnungsgemäße Anmeldung innerhalb der Frist verhindert hat. Bei gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig.
Die Leitung der betroffenen Prüfung muss einer Nachmeldung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung kann gerne eine formlose E-Mail sein, muss aber der StudienServiceStelle (SSSt) unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at unverändert und vollständig weitergeleitet werden.
Wenn die Prüfungsleitung die Nachmeldung aus technischen Gründen nicht selbst durchführen kann, wenden Sie sich bitte an die SSSt und legen Sie bitte der SSSt die schriftliche Zustimmung der Prüfungsleitung sowie alle Nachweise unverändert und vollständig vor (z.B. ärztliche Bestätigungen).
Achtung: Eine Nachmeldung kann auch nur dann durchgeführt werden, wenn die curricular vorgegebene Voraussetzungskette eingehalten wird.
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Abmelden: Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Innerhalb der im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) sichtbaren Abmeldefrist können Sie sich im "u:space" problemlos von einer Prüfung abmelden.
Wenn die Abmeldefrist jedoch abgelaufen ist, ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
Ausnahmen kommen nur dann in Frage, wenn der Bedarf an einer Abmeldung auf einen unvorhersehbaren, wichtigen Grund zurückzuführen ist und dieser eine ordnungsgemäße Abmeldung innerhalb der vorgesehenen Abmeldefrist glaubhaft verhindert hat (z.B. eine plötzliche Erkrankung, die über die gesamte Anmeldefrist andauerte und ärztlich bestätigt wird).
Die Leitung der betroffenen Prüfung muss der Abmeldung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung kann gerne eine formlose E-Mail sein, muss aber der StudienServiceStelle (SSSt) unverändert und vollständig weitergeleitet werden.
Wenn die Prüfungsleitung die Abmeldung aus technischen Gründen nicht selbst durchführen kann, wenden Sie sich bitte an die SSSt und legen Sie bitte der SSSt die schriftliche Zustimmung der Prüfungsleitung sowie alle Nachweise unverändert und vollständig vor (z.B. ärztliche Bestätigungen).
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Nicht-Erscheinen: Was passiert, wenn ich nicht komme?
Wenn Sie trotz einer Anmeldung nicht zu einer Prüfung erscheinen, werden Sie für den nächsten Prüfungstermin gesperrt, sofern Sie nicht UMGEHEND das Nicht-Erscheinen hinreichend und glaubhaft begründen können, bzw. nur dann, wenn vor Eintragung des Nicht-Erscheinens die Prüfungsleitung und Studienprogrammleitung (SPL), Letztere über die StudienServiceStelle (SSSt), der Aufhebung der Sperre zustimmen.
Bei gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig.
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Letztmögliche Wiederholung einer Prüfung
Eine Anleitung für die Anmeldung zur letztmöglichen Wiederholung einer Prüfung finden Sie auf der Webseite des Historisch-Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenters (SSC).
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Abweichende Prüfungsmethoden
Siehe Abweichende Prüfungsmethoden.
Informationen zum Thema Studienberechtigungsprüfung (SBP) finden Sie auf der Webseite der Studienzulassung, ebenso finden Sie dort im Infoblatt: "Prüfungsanforderungen" den genauen Inhalt der Prüfung in Geschichte (Prüfer: BECKER/ECKER) und Politische Bildung (Prüfer: MÖLLER/PREISINGER).
Studienberechtigungsprüfungen im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) finden Sie im "u:find" unter "Besondere Lehrangebote".
Mit Fragen zu formalen Voraussetzungen der Zulassung wenden Sie sich bitte an die Studienzulassung.
Wenn Sie Fragen zu inhaltlichen Voraussetzungen von Masterzulassungen haben, wenden Sie sich bitte an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
Alle Curricula der Studienrichtung Geschichte finden Sie auf der Unterseite "Studien". Informationen über Übergangsfristen finden Sie in den FAQ (allgemein) und den Curricula selbst (spezifisch).
Falsche Zuordnungen vermeiden: Was kann ich tun, um spätere Probleme zu vermeiden?
Welche Zuordnung möglich ist, erfahren Sie im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) im "u:find" (siehe dort unter: "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis").
Bitte verlassen Sie sich KEINESFALLS auf die Wahlmöglichkeiten, die "u:space" Ihnen anbietet und bitte überprüfen Sie die Zuordnung ihrer LV-Anmeldungen und Prüfungsanmeldungen IMMER anhand des VVZ.
Bitte umgehen Sie KEINESFALLS curricular vorgegebene Voraussetzungsketten, indem Sie Anmeldungen mit falschen Zuordnungen durchführen. Das gilt besonders für die nicht zulässige Verwendung von Wahlfächern, Module/Studienplanpunkten (SPP) von Zweitstudien und selbstverständlich auch die nicht zulässige Verwendung des Interessensmoduls.
Bitte schreiben Sie im Feld "Bemerkungen" (Zu finden auf der Anmeldemaske für Lehrveranstaltungen und Prüfungen im "u:space") KEINESFALLS Nachrichten an die Studienprogrammleitung (SPL), Lehrveranstaltungsleitung, Prüfungsleitung, StudienServiceCenter (SSC) oder an die StudienServiceStelle (SSSt).
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Falsche Zuordnungen korrigieren: Wer kann mir helfen?
Wenn Sie falsche Zuordnungen nicht selbst im "u:space" korrigieren können, wenden Sie sich bitte an die StudienServiceStelle (SSSt) unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
Bitte vergessen Sie dabei nicht, von Ihrer unet-Adresse zu schreiben (z.B. a01234567[at]unet.univie.ac.at) sowie Ihre Matrikelnummer (z.B. 01234567) anzugeben.
Für die Korrektur selbst sind darüber hinaus folgende Angaben erforderlich, die Sie auf Ihrem Sammelzeugnis finden (Auf das Sammelzeugnis wiederum können Sie im "u:space" zugreifen):
1) Lehrveranstaltungsnummer (z.B. 070001)
2) Semester der Lehrveranstaltung (z.B. WiSe 2000/01)
3) Datum der Noteneingabe (z.B. 01.01.2000)
Bitte kümmern Sie sich immer UMGEHEND um die Korrektur falscher Zuordnungen und lassen Sie falsche Zuordnungen KEINESFALLS über Tage, Wochen oder Monate einfach liegen.
Falsche Zuordnungen verursachen häufig nicht nur Probleme bei Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen, sondern sie verzögern später auch immer wieder die Einreichung des Prüfungspasses (PP).
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Wie Zuordnungen überprüfen
Der einfachste Weg, Zuordnungen selbst zu überprüfen, ist sich den Prüfungapass (PP) und das Sammelzeugnis (SZ) herunterzuladen und den PP mit Hilfe des SZ und dem Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auszufüllen. Dabei gilt darauf zu achten, dass die Zuordnungen im SZ auch durch die Zuordenbarkeiten im VVZ des betroffenen Semesters gedeckt sind. Das gilt auch Schwerpunkte oder Pflicht- und Wahlfächer (z.B. iZm der Wahlregel für die PM-Gruppe Aspekte und Räume im BEd UF GSP, Version 2014).
Begriffs-ABC
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Den Status Ihrer Anmeldungen können Sie im "u:space" überprüfen. Bitte lesen Sie auch die Informationen unter "Lehrveranstaltungen" im FAQ sowie auf der Unterseite zum Thema "Anmeldesystem".
Für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen) können folgende Statuswerte auftreten:
- Registriert: Sie sind für diese Lehrveranstaltung angemeldet.
- Abgemeldet: Sie haben sich erfolgreich von der Lehrveranstaltung abgemeldet.
Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (z.B. Seminare) können folgende Statuswerte auftreten:
- Angemeldet: Sie haben einen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten. Falls Sie an der Lehrveranstaltung doch nicht teilnehmen möchten, müssen Sie sich fristgerecht abmelden.
- Auf Warteliste: Sie haben keinen fixen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten. Falls sich andere Studierende abmelden, ist es möglich, dass Sie nachrücken und einen Platz erhalten. Wenn Sie auf der Warteliste stehen, können Sie daher die erste Einheit der Lehrveranstaltung besuchen, um nachzufragen, ob Sie nachgemeldet werden können.
- Alternative erhalten: Sie haben zwar nicht Ihre gewünschte Lehrveranstaltung erhalten, können aber an einer parallelen Lehrveranstaltung teilnehmen.
- Alternativplatz verfügbar: Die Anmeldung ist noch nicht bestätigt.
- Geschlossen (ab 2020W) / Abgeschlossen (bis 2020S): Am Ende des Semesters werden alle Anmeldungen abgeschlossen.
- in Bearbeitung: Die Anmeldefrist ist abgelaufen und die Zuteilung erfolgt gerade, oder: Dieser Datensatz wird gerade bearbeitet. Die Bearbeitung kann mehrere Stunden in Anspruch nehmen und in dieser Zeit können Sie keine Änderungen vornehmen.
- Keinen Platz erhalten (ab 2020W) / Warteliste abgelaufen (bis 2020S): Sie waren auf der Warteliste einer Lehrveranstaltung oder Prüfung und die Möglichkeit des Nachrückens ist vorbei, bzw. abgeschlossen.
- Voraussetzung noch nicht erfüllt (ab 2020W) / Angelegt (bis 2020S): Sie haben den Anmeldevorgang begonnen, diese aber nicht korrekt abgeschlossen oder Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Lehrveranstaltung. Achtung: Datensätze in diesem Status werden nicht berücksichtigt und Sie werden für diese Lehrveranstaltung nicht angemeldet.
- Zuteilung nach Anmeldefrist (ab 2020W) / Vorgemerkt (bis 2020S): Wenn Sie den Anmeldevorgang zu einer Lehrveranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl erfolgreich durchgeführt haben, sind Sie zuerst vorgemerkt. Erst nach der Zuteilung - nach Ablauf der Anmeldefrist - entscheidet sich, ob Sie einen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten und angemeldet werden. Vorgemerkt - Nach Zuteilungslauf nach der Nachmeldephase (bis 2020S): Der Status "vorgemerkt" bedeutet in diesem Fall, dass auch die Warteliste bereits voll gewesen ist.
Eine Anrechnung ist iZm erbrachten Prüfungsleistungen ein Oberbegriff und sollte daher entweder als Anerkennung oder Zuordnung spezifiziert werden.
Wenn Sie z.B. erbrachte Leistungen aus Ihrem MA Politikwissenschaft (Vor- oder Zweitstudium) oder aus Ihrem Master Lehramt Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung (MEd UF GSP) einem Modul/Studienplanpunkt (SPP) Ihres MA Geschichte anrechnen lassen wollen, sprechen Sie von einer Anerkennung.
Das gilt auch für den Fall, wenn die Leistung aus einer früheren Version des Curriculums oder aus einem EC eines Vor- oder Zweitstudiums stammt.
Was eine Anerkennung betrifft, gibt es 2 Varianten: Eine Anerkennung gemäß einer Anerkennungsverordnung (AVO) oder - wenn keine entsprechende AVO für die gewünschte Anerkennung existiert - eine "bescheidmäßige" Anerkennung.
Wenn Sie mit Anrechnung einen entsprechenden Vorgang iZm erbrachten Leistungen aus demselben Studium, aus derselben Version des Curriculums oder aus demselben EC meinen, sprechen Sie von einer Zuordnung.
Bei der Zuordnung von Leistungen geht es vor allem darum, diese dem korrekten Modul/SPP des Curriculums zuzuordnen.
Mehr über Anerkennungen und Zuordnungen erfahren Sie in der Rubrik: "Häufig gestellte Fragen / FAQ".
Das Curriculum gibt Auskunft über Inhalt und Aufbau eines Studiums. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn alle Studienleistungen, die im jeweiligen Curriculum vorgesehen sind, positiv abgeschlossen wurden. Alle Curricula der Studienrichtung Geschichte finden Sie auf der Unterseite "Studien".
Mehr über das Interdisziplinäre Masterstudium "Zeitgeschichte und Medien" erfahren Sie hier auf einer eigenen Unterseite.
Die Lehrveranstaltungsnummer (LV-Nr.) der Studienrichtung Geschichte beginnt mit "07" und lautet z.B. "070001". Die LV-Nr. in Verbindung mit der Angabe des Semesters (z.B. WiSe 2000/01) ermöglicht beispielsweise die eindeutige Identifizierung einer erbrachten Leistung.
Die Matrikelnummer (Matr.-Nr.) ist 8-stellig und die Angabe derselben bildet die Grundvoraussetzung für jede Auskunft, Korrektur oder Hilfestellung.
Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind z.B. Vorlesungen (VO). Die Registrierung zu nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfolgt über u:find.
Nach der Registrierung zu einer Lehrveranstaltung wird Ihnen diese im Anmeldesystem in u:space angezeigt. Zusätzlich sind Sie automatisch für die Lehrveranstaltung in Moodle angemeldet.
An die Registrierung sind jedoch keine Verpflichtungen geknüpft. Wohingegen eine Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen Verpflichtungen, wie z.B. die Anwesenheit und Mitarbeit beinhaltet.
Beispiele für npi LV sind:
Ringvorlesungen (Ring-VO, VO)
Vorlesungen (VO)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen erfordern eine Anmeldung.
In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen müssen Sie mündliche und/oder schriftliche Teilleistungen erbringen. Aus diesen Teilleistungen wird die Gesamtnote errechnet. Anhand welcher Teilleistungen die Beurteilung erfolgt, erfahren Sie im Vorlesungsverzeichnis sowie in der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Beispiele für pi-LV sind:
Arbeitsgemeinschaften (AG)
Bachelorseminare (BA-SE, BASE, SE)
Diplomand*innenseminare (SE)
Dissertant*innenseminare (SE)
Exkursionen (EX)
Forschungsseminare (FS, FO-SE, FOSE, SE)
Grundkurse (GK)
Guided Readings (GR)
Konversatorien (KO)
Kurse (KU)
Lektürekurse (LK)
Masterseminare (MA-SE, MASE, SE)
Methodenworkshops (AR)
Projektkurse (PK)
Proseminare (PS)
Seminare (SE)
Universitätskurse (UK)
Übungen (UE)
Vertiefungskurse (VK)
Vorlesungen verbunden mit einer Übung (VO+UE, VU)
Bitte beachten Sie, dass die Übersicht namens "Prüfungspass" im "u:space" keinen echten Prüfungspass der Studienrichtung Geschichte darstellt.
Echte Prüfungspässe zum Herunterladen finden Sie unter Formulare und Prüfungspässe.
Außerdem: Was die Zuordnung von Leistungen betrifft, überprüfen Sie bitte diese besser im Sammelzeugnis und nicht in jener Übersicht namens "Prüfungspass" im "u:space".
Auf Ihrem Sammelzeugnis finden Sie Ihre erbrachten Leistungen. Auf das Sammelzeugnis können Sie jederzeit im "u:space" zugreifen.
Was die Zuordnung von Leistungen betrifft, überprüfen Sie bitte diese besser im Sammelzeugnis und nicht in jener Übersicht namens "Prüfungspass" im "u:space".
Ihre unet-Adresse (z.B. a01234567[at]unet.univie.ac.at) ist eine persönliche E-Mail-Adresse, die Sie nach der Zulassung erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen Anfragen von Studierenden der Universität Wien nur dann bearbeitet werden können, wenn sie von der persönlichen unet-Adresse aus gestellt werden.
Im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) im "u:find" finden Sie das Lehrveranstaltungsangebot der Universität Wien. Filtern können Sie das Angebot nach Kriterien wie das Semester (z.B. 2000S), die Studienrichtung (z.B. SPL 7 Geschichte) oder das Curriculum (z.B. Bachelor Geschichte)
Welche Zuordnungen möglich sind, wird im VVZ angegeben und die im VVZ angegebenen Zuordnungen sind ab dem Beginn der jeweiligen Hauptanmeldephase gültig.
Zuordnungen, die nicht im VVZ angegeben werden, sind NICHT ZULÄSSIG.