Häufig gestellte Fragen / Allgemeine FAQ
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Aufgrund der aktuellen Situation findet der Parteienverkehr ab 03.11.2020 nur per E-Mail oder telefonisch statt.
Wenn per E-Mail, schildern Sie Ihr Anliegen möglichst konkret, kurz und bündig, bzw. von Ihrer unet-Adresse und unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an:
studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at
Wichtig: Diese Übersicht wird laufend aktualisiert.
Bitte beachten Sie auch immer die Informationen der Studienprogrammleitung, StudienSeriviceCenter, Studien- und Lehrwesen, Rektorat etc., die Ihnen per E-Mail an Ihre unet-Adresse geschickt werden.
Bitte schicken Sie uns derzeit nichts physisch, auch nichts per Post oder Botendienst. Eine Zustellung ist derzeit nicht möglich.
Außerdem: Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der besonderen Herausforderungen derzeit zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Anliegens kommen kann.
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Allgemeine Informationen aus dem Mail des Rektorats von 25.03.2020
Tipps zum aktiven home-learning: https://blog.univie.ac.at/home-learning/
FAQ: https://www.univie.ac.at/ueber-uns/weitere-informationen/coronavirus/
An wen kann ich mich wenden: https://slw.univie.ac.at/studieren/studienorganisation/
Bitte beachten Sie auch das E-Mail des Rektorats iZm der COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung (C-UHV) und der damit zusammenhängen Anpassungen der Regelungen an der Universität Wien, nachlesbar unter C03 des Allgemeinen FAQ.
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Einreichen von Prüfungspässen in Zusammenhang mit (Teil-)Curricula der Studienrichtung Geschichte
Siehe C02 der Allgemeinen FAQ.
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Anerkennung von Hilfstätigkeiten iZm COVID-19
Siehe C04 der Allgemeinen FAQ.
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Fragen zu und Ansuchen um bescheidmäßige Anerkennungen
Bitte schreiben Sie von Ihrer unet-Adresse und mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an anrechnungen.geschichte@univie.ac.at
Was bescheidmäßige Anerkennungen sind, erfahren Sie unter FAQ01 der Allgemeinen FAQ.
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Fragen zu und Ansuchen um Anerkennungen gemäß einer Anerkennungsverordnung
Bitte schreiben Sie von Ihrer unet-Adresse und mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at
Was Anerkennungsverordnungen sind, erfahren Sie unter FAQ01 des Allgemeinen FAQ.
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Fragen zu und Übermittlungen in Zusammenhang mit Erasmus+ oder Non-EU-Student-Exchange-Program
Bitte schreiben Sie von Ihrer unet-Adresse und mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an spl-geschichte.erasmus@univie.ac.at
Was bei diesen Themen zu beachten ist, erfahren Sie in einer eigenen FAQ über Erasmus+ und Non-EU-Student-Exchange-Program.
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Fragen zu und Ansuchen in Zusammenhang mit dem Interdisziplinären MA Zeitgeschichte und Medien
Bitte schreiben Sie von Ihrer unet-Adresse und mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at
Was bei diesen Themen zu beachten ist, erfahren Sie in einer eigenen FAQ des MA.
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Sicherheitskonzept für mündliche Präsenzprüfungen ab 01.07.2020
Das Sicherheitkonzept der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät finden Sie unter C05 der Allgemeinen FAQ.
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Alle sonstigen Fragen und Ansuchen
Bitte schreiben Sie von Ihrer unet-Adresse und mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at
Bitte lesen Sie sich aber vor einem E-Mail die Rubriken der Allgemeinen FAQ und des Begriffs-ABC gut durch.
Wann, bzw. wie reiche ich meinen Prüfungspass ein?
Wenn Sie alle Leistungen, die im Curriculum vorgesehen sind, absolviert haben, reichen Sie bitte Ihren Prüfungspass (PP) ein. Das gilt auch für den Fall, wenn Sie vom Historisch-Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenter (SSC) eine entsprechende Aufforderung per E-Mail bekommen haben.
Bei den Lehramtsstudien (Diplom Lehramt UF GSP, BEd UF GSP, MEd UF GSP) sollte der PP für das Teilcurriculum von der Bildungswissenschaft (Allgemeine, bildungswissenschaftliche Grundlagen - Abkürzung: ABG) bereits eingereicht worden sein, bevor Sie den PP für das absolvierte Teilcurriculum aus dem UF GSP einreichen.
Im Falle des auslaufenden Diplom Lehramt UF GSP und den Masterstudien kann der PP unabhängig von der Abgabe der Diplom- oder Masterarbeit eingereicht werden.
Bei der Einreichung des PP werden u.a. die Zuordnungen Ihrer Leistungen überprüft. Bitte achten Sie daher darauf, dass die Zuordnungen im Sammelzeugnis richtig sind. Die Zuordnungen müssen sich mit den Zuordenbarkeiten laut Vorlesungsverzeichnis des betroffenen Semesters decken.
WICHTIG: Während der Zeit der Maßnahmen der Universität Wien iZm COVID-19 muss die Einreichung des PP mit Hilfe von Scans per E-Mail an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at erfolgen.
Ein Scan, idealerweise als PDF, muss immer einwandfrei mit entsprechender Auflösung und in Format A4 sein, bitte keine Handy-Fotos oder Screenshots etc.
Bitte schicken Sie der StudienServiceStelle (SSSt) momentan nichts physisch per Post, Botendienst etc. Eine Zustellung ist derzeit nicht möglich.
Für das Einreichen des PP sind Scans folgender Unterlagen notwendig:
1) Ein vollständig ausgefüllter und als Antragssteller*in unterschriebener Einreichbogen.
2) Ein vollständig ausgefüllter Prüfungspass.
3) Wenn Ihnen z.B. im Falle interdisziplinärer Masterstudien eine Ausnahme hinsichtlich der Zuordnung einer Leistung bewilligt worden sein sollte, ist diese Ausnahme mit Hilfe schriftlicher Nachweise zu belegen (z.B. mit einem Scan der entsprechenden E-Mail-Korrespondenz)
4) Wenn Namensänderungen während des Studiums stattgefunden haben sollten (z.B. wegen Eheschließung), dann ein Scan von Belegen iZm den Namensänderungen.
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Was passiert nach der Einreichung?
Offiziell eingereicht ist erst dann, wenn nach inhaltlicher Prüfung und entsprechender Bearbeitung die Unterlagen von der SSSt an das Historisch-Kulturwissenschaftliche SSC übermittelt worden ist.
Bis zur Erstellung der Abschlussdokumente (z.B. Verleihungsbescheid) durch das SSC muss nicht, aber kann danach bis zu 4 Wochen dauern. Die besagten Abschlussdokumente gibt es allerdings auch natürlich nur, wenn curricular vorgegebene Abschlussarbeiten (z.B. Master- oder Diplomarbeit) und Abschlussprüfungen (z.B. Master- oder Diplomprüfung) auch bereits absolviert worden sind.
Außerdem: Bei den Lehramtsstudien (z.B. Diplom Lehramt UF GSP, BEd UF GSP oder MEd UF GSP) kümmert sich das Erstfach um die gesamten Abschlussdokumente (Erstfach im Diplom Lehramt und im MEd: Jenes Fach, wo Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben) und Voraussetzung dafür ist natürlich auch, dass die Prüfungspässe aller 3 Teile des Studiums (ABG, Erstfach, Zweitfach) bereits eingereicht worden sind.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite des Historisch-Kulturwissenschaftlichen SSC unter: "Ihr Weg durchs Studium". Bitte beachten Sie auch die Coronavirus-bedingten Informationen auf der Startseite der SSC-Webseite unter: "Informationen zu Prüfungspässen"
Von: rektorat@univie.ac.at
Gesendet: Freitag, 24. April 2020
Sehr geehrte Studierende,
die COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung des Bundesministers (C-UHV) wurde verlautbart. Darauf aufbauend hat die Universität Wien auch ihre eigenen Regelungen angepasst. Wir möchten Sie auf die wichtigsten geänderten Bestimmungen aufmerksam machen.
- Verlängerung der Nachfrist und Aussetzung der lehrveranstaltungsfreien Zeit
Die Nachfrist des Sommersemesters 2020 wird von 30.04.2020 auf den 30.06.2020 verlängert. Sie haben bis zum Ende der Nachfrist Zeit, den Studien-/ÖH-Beitrag zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie auf studieren.univie.ac.at/studienbeitrag. Die lehrveranstaltungsfreie Zeit im Sommer 2020 wird sistiert. - Verschiebung der Frist für die Erbringung von Teilleistungen
Mit der Verlängerung der Nachfrist auf 30.6.2020 haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre fehlenden Teilleistungen für Lehrveranstaltungen des Wintersemesters 2019/20 bis zu diesem Zeitpunkt fertig zu stellen. Treten Sie wegen der Fertigstellung Ihrer Teilleistung mit der/dem Lehrveranstaltungsleiter*in in Kontakt (siehe auch unten Universitätsbibliothek). - Beurlaubung vom Studium
Gesetzliche Beurlaubungsgründe können bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt bis zum 30.06.2020 geltend gemacht werden. Alle bereits genehmigte Beurlaubungen können bis zum 30.06.2020 von Ihnen zurückgezogen werden, wenn Sie im Home-Learning teilnehmen und/oder Prüfungen ablegen wollen. Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf der Website slw.univie.ac.at/studieren/zulassungsverfahren/beurlaubung/. Die auf Grundlage der Verordnung des Bundesministers ermöglichten "Covid-19"-Beurlaubungsgründe werden innerhalb der Universität noch diskutiert werden. - Studienbeiträge
Die Universität Wien wird Studienbeiträge grundsätzlich nicht erlassen, außer es liegt ein gesetzlicher Erlassgrund vor (siehe slw.univie.ac.at/studieren/studienbeitrag/erlass/). Nutzen Sie das umfassende Lehr- und Prüfungsangebot der Universität Wien im Sommersemester. - Auslaufende Curricula
Die Liste der auslaufenden Studien, die von Seiten der Universität Wien um ein Semester auf den 30.04.2021 verlängert werden, finden Sie in Kürze unter slw.univie.ac.at/studieren/studienorganisation/home-learning/. Die Frist für das Auslaufen des Diplomstudiums Lehramt wurde durch die Verordnung des Ministers auf den 28.02.2021 verlängert. Nutzen Sie aber bitte trotzdem die Möglichkeit, in diesem Semester Prüfungen digital abzulegen. - Öffnung der Universitätsbibliothek
Online-Ressourcen der UB sind Ihnen weiterhin zugänglich und werden auch ständig ausgebaut. Es ist geplant, dass die Universitätsbibliothek ab Mitte Mai den Entlehnbetrieb wieder schrittweise aufnehmen wird. Wir werden Sie diesbezüglich am Laufenden halten. - Prüfungen
In dieser besonderen Situation gelten folgende Regeln: - Die Methoden und Konzepte von Lehrveranstaltungen und die Methoden, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe von Prüfungen können während des Semesters geändert werden. Dies ist erforderlich, da bei der Ankündigung der Lehrveranstaltung die Dauer des Home Learning und das digitale Prüfen noch nicht absehbar waren.
- Die Methoden, die Durchführung, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe von Prüfungen sind zeitgerecht vor der Prüfung, spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anmeldung zur Prüfung möglich ist, von den Lehrenden über u:find bekannt zu geben. Die Anmeldefrist dauert mindestens 14 Tage und die An- und Abmeldung erfolgt über u:space. Bitte melden Sie sich zeitgerecht ab, wenn Sie die Prüfung nicht absolvieren können.
- Für die Prüfungen zu Vorlesungen sowie Modul- und Fachprüfungen soll es im Verlauf des Semesters drei Termine geben.
- Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
Lehrende wurden von der Universität aufgefordert, ihre Lehrkonzepte und Prüfungsmodalitäten auf Home Learning und digitales Prüfen umzustellen und die Änderungen bis spätestens 30.4.2020 auf u:find transparent zu machen und die TeilnehmerInnen zu verständigen. Wenn das Update von den bisherigen Modalitäten abweicht, so ist Ihnen ab Bekanntgabe im Sinne der C-UHV innerhalb einer Woche die Gelegenheit zu geben, sich sanktionslos abzumelden. Alle TeilnehmerInnen, die sich nicht abgemeldet haben, sind dann zu beurteilen.
Alle Informationen finden Sie unter: slw.univie.ac.at/studieren/studienorganisation/home-learning/
Ihre Lehrenden und die Administration arbeiten derzeit intensiv an Online-Prüfungen und der schrittweisen Wiederaufnahme des Lehrbetriebs. Spätestens mit 30.4.2020 werden auf Grund dieser Änderungen von den Lehrenden und SSCs weitere aktualisierte Informationen in u:find und auf den Websites der SSCs bereitgestellt. Bitte wenden Sie sich bei Problemen (zB. fehlende Information zur Lehrveranstaltungen und Prüfungen) per Mail an Ihr SSC. Bitte prüfen Sie regelmäßig, nach Möglichkeit täglich, Ihren u:account auf neue E-Mails, da wir Ihnen relevante Informationen weiterhin per E-Mail zukommen lassen werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Ausdauer und Geduld und wünsche Ihnen vor allem Gesundheit.
Christa Schnabl
Vizerektorin für Studium und Lehre
Das Büro Studienpräses über die Anerkennung von Hilfstätigkeiten iZm COVID-19:
Die Anerkennung von Hilfstätigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 wurde im 3. COVID-19-Gesetz geregelt.
Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheitsvorsorge oder der Versorgungssicherheit durchgeführt werden, können für Studien im Ausmaß von 4 ECTS-Anrechnungspunkten pro Monat nach Maßgabe der jeweiligen Curricula anerkannt werden.
Alle Curricula, in denen frei wählbare Lehrveranstaltungen (wie z.B. alternative Erweiterungen) vorgesehen sind, kommen in Frage. Es dürfen keine fachbezogenen Praktika und/oder Module zur Individuellen Vertiefung und/oder zur Individuellen Schwerpunktsetzung durch die Anerkennung von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, ersetzt werden. Eine Anerkennung von Tätigkeiten, sofern sie den im Curriculum geforderten Praktika vergleichbar sind, ist zulässig (z.B. Praktika im Bereich der Pflegewissenschaften, sofern im Pflegebereich gearbeitet wurde).
Als Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, werden u.a. Zivildienst, Präsenzdienst, Krankenhausdienst, Pflegedienst und Transportdienst von Pflegebedürftigen, Dienst bei Wasser-/Stromversorgung, Betreuung von Minderjährigen in öffentlichen Einrichtungen, Erntehilfe, Verkauf von Lebensmittel etc. akzeptiert.
Für Curricula der Studienrichtung Geschichte ist das Formular an anrechnungen.geschichte@univie.ac.at zu übermitteln. Es gelten grundsätzlich die Regeln für bescheidmäßige Anerkennungen, siehe FAQ 01.
Leistungen aus Vor- und Zweitstudien: Was muss ich tun, um Leistungen aus Vor- und Zweitstudien anerkennen lassen zu können?
Ob es eine Anerkennungsverordnung (AVO) für die gewünschte Anerkennung gibt, sehen Sie hier unter Richtlinien und Verordnungen.
Aktuell, d.h. seit 11.03.2020, werden alle Ansuchen als Scans per E-Mail entgegengenommen, Ansuchen um Eintragung von Leistungen gemäß einer AVO schicken Sie bitte an: studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at, Ansuchen um Anerkennungen von Leistungen per Anerkennungsbescheid schicken Sie bitte an: anrechnungen.geschichte@univie.ac.at
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Anerkennungen per Anerkennungsbescheid / Bescheidmäßige Anerkennungen
Wenn es keine Anerkennungsverordnung (AVO) für die gewünschte Anerkennung gibt, können Sie ein Ansuchen um eine bescheidmäßige Anerkennung nach dem Universitätsgesetz (UG) 2002 §78 stellen (auch bekannt als "Anerkennung ohne Anerkennungsverordnung").
Die Unterlagen für das Ansuchen finden Sie hier unter Formulare und Prüfungspässe.
Bitte beachten Sie, dass nur korrekt und vollständig ausgefüllte, sowie unterschriebene Ansuchen bearbeitet werden können.
Außerdem: Nehmen Sie keinesfalls Änderungen an den anzuerkennenden Leistungen im u:space etc. ohne vorherige Rücksprache mit anrechnungen.geschichte@univie.ac.at vor, wenn bereits ein Ansuchen gestellt wurde und das Verfahren noch läuft.
Ein Bescheidverfahren beginnt mit dem Ansuchen, endet jedoch nicht mit derBescheidübernahme, sondern dauert bis zu jenem Zeitpunkt an, an welchem der Bescheid rechtskräftig ist (entweder 4 Wochen nach Datum der Übernahme oder mittels eines freiwilligen Verzichts auf Rechtsmittel bei der Übernahme).
Sollten die anzuerkennenden Leistungen im u:space etc. sich auf einem Status wie „Vorläufig freigegeben“ befinden, ist der betreffende Bescheid noch nicht rechtskräftig.
Wichtig: Anerkennungsbescheide bekommen Sie immer von der StudienServiceStelle Geschichte übermittelt
Darüber hinaus: Die Vorbereitung eines Anerkennungsbescheides muss nicht, aber kann bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen; es gibt auch keine Möglichkeit einer Verkürzung der entsprechenden Abläufe.
Schließlich: Bitte beachten Sie, dass ein Ansuchen auch aus formalen Gründen zurück- oder aus inhaltlichen Gründen abgewiesen werden kann. Empfohlen wird daher vor dem Ansuchen eine Beratung in Anspruch zu nehmen und zwar am besten über: anrechnungen.geschichte@univie.ac.at
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Eintragung von Leistungen gemäß einer Anerkennungsverordnung (AVO)
Sollte es eine AVO geben, stellen Sie bitte ein Ansuchen auf Eintragung von Leistungen gemäß einer Anerkennungsverordnung. Die Unterlagen für das Ansuchen finden Sie hier unter Formulare und Prüfungspässe.
Im Falle einer Anerkennung mit einer Anerkennungsverordnung sind die Unterlagen an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at zu übermitteln.
Auch in diesem Fall gilt, dass nur korrekt und vollständig ausgefüllte Ansuchen bearbeitet werden können.
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Anerkennung eines Erweiterungscurriculums (EC)
Für die Anerkennung eines ECs für den Bereich der Erweiterungscurriclula des BA Geschichte gilt: Wenn ein EC in einem anderen BA-Studium vollständig absolviert worden ist, kann jenes von der Studienrichtung Geschichte bescheidmäßig anerkannt werden.
In allen anderen Fällen, bei einzelnen Leistungen etwa, wenden Sie sich jedoch bitte nach entsprechender EC-Registrierung an jene Studienrichtung, die das betreffende EC anbietet.
Wenn Sie ein Praktikum absolvieren wollen, das in Ihrem Studium (BA Geschichte, MA Geschichte, MA Interdisziplinäre Osteuropastudien oder Interdisziplinäres MA Zeitgeschichte und Medien – alle Versionen) angerechnet werden soll, melden Sie sich bitte zu einer UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung an.
Im Rahmen der UE ist eine Befürwortung Ihres Praktikumsvorhabens von der LV-Leitung der UE einzuholen. Dafür steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, das Sie bitte mit Ausnahme des Datums und der Unterschrift selbst ausfüllen, bevor Sie es der LV-Leitung vorlegen. Dieses Formular kann auch von der Webseite der Studienprogrammleitung herunterladen werden: „UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung: Einschätzung der LV-Leitung“
Für die Einholung der Befürwortung legen Sie der LV-Leitung weiters einen schriftlichen Nachweis des Praktikumsgebers vor, der die Eckdaten bestätigt (Zeilen E bis I). Der Nachweis kann auch in Form einer formlos weitergeleiteten E-Mail erfolgen, welche der/die Praktikumsgeber*in an Sie übermittelt hat.
Wenn Ihr Praktikumsvorhaben von der LV-Leitung befürwortet wurde und Sie das Praktikum absolviert haben, legen Sie der LV-Leitung im Rahmen des letzten Termins der UE eine Absolvierungsbestätigung, einen Praktikumsbericht (ca. 30.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) und gegebenenfalls eine Kopie Ihres Praktikumsvertrags vor.
Wichtig: Das Praktikum kann vor dem ersten Termin der UE beginnen und ein Teil des Praktikums sollte möglichst während der UE stattfinden.
Achtung: Wenn nicht anders im Curriculum Ihres Studiums vorgegeben, kommt als Anerkennungsziel (Modul, Studienplanpunkt) für Praktika nur der Wahlbereich Ihres Studiums in Frage (im BA Geschichte auch Alternative Erweiterung oder bei Erasmus+ Praktika auch das ZWM Geschichte International 1 oder 2). Bitte klären Sie notwendigenfalls die Anerkennungsfrage vor Praktikumsantritt mit der StudienServiceStelle.
Sobald Sie die Note für die UE in Ihrem Sammelzeugnis sehen, übermitteln Sie für die Eintragung des Praktikums einen Scan des von der LV-Leitung der UE unterschriebenen Formulars an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
Achtung: Wenn Ihr Praktikumsvorhaben von der LV-Leitung der UE nicht befürwortet wird, ist eine Anrechnung des Praktikums nicht möglich.
Des Weiteren: Die Einreichung des Praktikums kann auch für den Studienabschluss relevant sein. Bitte legen Sie daher das Formular auch möglichst bei der Einreichung Ihres Prüfungspasses vor.
Auch bei Erasmus-Praktika, die als Studienleistung anerkannt werden sollen, ist die Absolvierung einer UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung verpflichtend.
Sollte es zeitliche Abstimmungsprobleme zwischen dem Praktikum und den Lehrveranstaltungszeiten der Begleitlehrveranstaltung geben, setzen Sie sich bitte vor Antritt des Praktikums mit der Lehrveranstaltungsleitung der Begleitlehrveranstaltung in Verbindung.
Auch wichtig: Ein Praktikum zählt nicht als eine LV des Typs Seminar (SE).
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at bzw. im Falle eines Erasmus-Praktikums an spl-geschichte.erasmus@univie.ac.at.
WICHTIG: In der Zeit der entsprechenden Maßnahmen der Universität Wien iZm COVID-19 finden keine Sprechstunden statt, auch postalische/physische Übermittlung von Dokumenten sind nicht möglich, alle Abläufe finden - soweit möglich - online statt, siehe C01.
Auskunft einholen: Was muss ich dafür tun?
Bitte schreiben Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen immer von Ihrer unet-Adresse (z.B. a01234567[at]unet.univie.ac.at) und bitte geben Sie auch zusätzlich immer Ihre Matrikelnummer an (z.B. 01234567) - Gleichgültig, ob Sie die Studienprogrammleitung (SPL), Lehrveranstaltungsleitung, Prüfungsleitung, das StudienServiceCenter (SSC) oder die StudienServiceStelle (SSSt) anschreiben.
Auch die folgenden Informationen sind häufig erforderlich - Vieles davon finden Sie auf Ihrem Sammelzeugnis oder Studienblatt, die Sie wiederum im "u:space" finden können):
1) Curriculum (z.B. BA Geschichte, BEd UF GSP, Erweiterungsstudium UF GSP etc.)
2) Lehrveranstaltungsnummer (z.B. 070001)
3) Semester der Lehrveranstaltung (z.B. WiSe 2000/01)
4) Datum der Noteneingabe (z.B. 01.01.2000)
5) Name der LV-Leitung (z.B. Herr Prof. Max Mustermann)
Bitte halten Sie sich möglichst kurz; ein E-Mail sollte zudem nicht mehr als 2 bis 3 Fragen enthalten.
Wenn Sie viele Fragen haben, denken Sie bitte darüber nach, ob nicht der Besuch einer Sprechstunde der StudienServiceStelle (SSSt) besser wäre.
Für einen Besuch innerhalb der Sprechstunde müssen Sie keinen Termin vereinbaren.
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Bescheide und Dokumente abholen: Muss ich sie persönlich abholen?
Ja. Bescheide sind immer persönlich abzuholen. Das gilt grundsätzlich auch für alle anderen Unterlagen, die Sie beispielsweise zwecks Einholung einer Genehmigung und Unterschriftsleistung eingereicht haben.
Abholen können Sie grundsätzlich in den Sprechstunden jener Person von der StudienServiceStelle (SSSt), die Sie um die Abholung ersucht hat. Hinsichtlich der Bescheidausgabe beachten Sie bitte die gesonderten Zeiten von Frau Regina Bosch.
Mit Ausnahme von Anerkennungsbescheiden, den "Erasmus+ Learning Agreements" und den "Non-EU-Exchange-Programm"-Unterlagen, können Originaldokumente auch von Dritten (z.B. Familienangehörigen) gegen Vorlage einer von dem/der betroffenen Studierenden unterschriebenen Vollmacht und einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis der abholenden Person abgeholt werden.
Wenn Sie vom Historisch-Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenter (SSC) aufgefordert werden, ihre Abschlussunterlagen abzuholen (Diplomprüfungszeugnisse, BA/BEd-Zeugnisse, MA/MEd-Zeugnisse), holen Sie diese bitte direkt beim SSC zu den geltenden Parteienverkehrszeiten ab.
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Zeugnisse: Wann bekomme ich mein Abschlusszeugnis?
- Bachelorstudium Geschichte
In der Regel sollten Sie innerhalb von 4 Wochen nach der Einreichung des Prüfungspasses (PP) eine Nachricht vom Historisch-Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenter (SSC) bekommen. Eingereicht ist der PP aber erst dann, wenn er über die StudienServiceStelle (SSSt) beim SSC eingelangt ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das SSC. - Lehramtsstudien (Diplomstudium, Bachelorstudium und Masterstudium)
Das Zeugnis wird Ihnen von Ihrem Erstfach ausgestellt und zwar nachdem alls 3 Teilcurricula absolviert, alle Prüfungspässe eingereicht, Ihre Diplom- oder Masterarbeit abgegeben und Ihre Diplom- oder Masterprüfung erfolgreich abgelegt worden sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das StudienServiceCenter (SSC) Ihres Erstfachs. - Masterstudien (auch die interdisziplinären Masterstudien, aber mit Ausnahme des Lehramtsstudiums)
Sie erhalten Ihr Zeugnis nach Einreichung des Prüfungspasses, der Abgabe der Masterarbeit und erfolgreicher Ablegung der Masterprüfung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (SSC).
Auslaufende Curricula
Curricula können auslaufen. Wann ein Curriculum ausläuft - sprich: bis welches Datum ein Studium nach dem auslaufenden Curriculum abgeschlossen sein muss - steht in der Regel im Curriculum der nächst-neueren Version des Studiums (siehe Abschnitt über "Übergangsfristen").
Bitte beachten Sie, dass das Wort "abschließen" in diesem Zusammenhang nicht nur die erfolgte Einreichung des Prüfungspasses, sondern auch die erfolgte Beurteilung der Abschlussarbeit und der Abschlussprüfung inkludiert.
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Übergangsfristen
Für Studierende auslaufender Curricula gelten die üblichen Übergangsfristen für den Abschluss des Studiums: Regelstudiendauer + 1 Semester ab dem Inkrafttreten des neuen Curriculums. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte dem neuen Curriculum (Abschnitt "Übergangsbestimmungen").
Beispiel:
Das Bachelorstudium Geschichte hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. Die Übergangsfrist beträgt somit 7 Semester ab dem Inkrafttreten des neuen Curriculums (1.10.2019). In den "Übergangsbestimmungen" des neuen Curriculums des BA Geschichte steht deshalb, dass Studierende der früheren Version berechtigt sind, ihr Studium bis längstens 30.11.2022 abzuschließen.
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Unterstellungen
Wenn Sie von einem älteren, auslaufenden Curriculum auf ein neues Curriculum umsteigen möchten, sprechen Sie von einer Unterstellung, welche Sie auch melden müssen.
Sollten Sie einen solchen Umstieg wollen, ist daher eine Unterstellungsmeldung auszufüllen und zu unterschreiben.
Einen einwandfreien Scan einer Unterstellungsmeldung können Sie gerne an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at übermitteln.
Empfohlen wird, sich vorher unbedingt die zutreffende Anerkennungsverordnung anzuschauen. Dann können Sie nämlich selbst feststellen, welche Leistungen wie anerkannt werden können und ob für Sie die Unterstellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt Sinn macht.
Nach erfolgter Unterstellung (sichtbar im Studienblatt oder Sammelzeugnis, beides erreichbar über "u:space") und wenn Sie im "u:space" sehen, dass Anerkennungen sich im Status "in Erstellung Uni" befinden, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der Studienkennzahl bei studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at
Wenn Sie trotz 3 Werktage nach erfolgter Unterstellung keine Anerkennungen im Status "in Erstellung Uni" sehen können ("u:space"), stellen Sie bitte ein Ansuchen um eine Anerkennung gemäß entsprechender Anerkennungsverordnung. Eine Anleitung für ein solches Ansuchen finden Sie in der entsprechenden Rubrik dieser FAQ.
Bitte beachten Sie zudem, dass bei Unterstellungen inmitten eines Semester auch notwendig sein kann, die Zuordnungen laufender LV- oder gar Prüfungsanmeldungen umgehend nach erfolgter Unterstellung auf eine Zuordnung des neuen Curriculums korrigieren zu lassen. Verabsäumt man diese Vorkehrung, werden die betroffenen LV- und Prüfungsleitungen nicht in der Lage sein, Ihre erbrachten Leistungen zu beurteilen.
Achtung: Der Zeitpunkt der Unterstellungsmeldung ist nicht gleich Zeitpunkt der erfolgten Unterstellung. Erfolgte Unterstellungen können Sie im "u:space" überprüfen (z.B. im Studienblatt).
Student Mobility: Wo bekomme ich Formulare, Informationen und die Unterschrift der Studienprogrammleitung?
Weiterführende Informationen über Erasmus+ und das Non-EU Student Exchange Program (NESEP) finden Sie in einem eigenen FAQ.
Darf ich im Bachelor (BA) oder im Bachelor Lehramt (BEd) Lehrveranstaltungen aus einem Master (MA) oder aus dem Master Lehramt (MEd) vorziehen?
NEIN, wenn im Curriculum des BA oder BEd eine solche Vorgehensweise nicht ausdrücklich erlaubt wird, ist es nicht zulässig, Lehrveranstaltungen aus einem aufbauenden Masterstudium bereits im Bachelorstudium vorzuziehen.
Im Prinzip gilt dieser Grundsatz auch für andere Masterstudien, im Zweifelsfall fragen Sie bitte immer VORHER nach.
Genauso sind curriculare Voraussetzungsketten innerhalb eines Bachelor- oder Masterstudiums IMMER einzuhalten.
Das Vorziehen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen mit Hilfe des Interessensmoduls und unter Missachtung curricular vorgegebener Teilnahmevoraussetzungen ist NICHT zulässig.
Bitte lesen Sie sich das Curriculum gut durch und melden Sie sich KEINESFALLS mit dem Interessensmodul UNZULÄSSIG zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen an.
Die Lateinergänzungsprüfung (LEP) darf KEINESFALLS die letzte Prüfung in Ihrem Bachelorstudium sein. Das Entscheidende ist dabei das Datum der Benotung, das Sie in Ihrem Sammelzeugnis sehen. Auf das Sammelzeugnis wiederum können Sie im "u:space" zugreifen.
Die Lateinergänzungsprüfung wird nicht von der Studienrichtung Geschichte angeboten oder betreut. Wann und wo Sie demnächst die Lateinergänzungprüfung ablegen können, sehen Sie hier auf der Webseite von Studien- und Lehrwesen (SLW).
Anmelden: Wann bin ich für eine Lehrveranstaltung angemeldet?
Bitte melden Sie sich für Lehrveranstaltungen IMMER über das Vorlesungsverzeichnis (VVZ) im "u:find" an und KEINESFALLS mit Zuordnungen, die nicht mit den Angaben im VVZ übereinstimmen (Sichtbar bei den einzelnen Lehrveranstaltungen unter "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis") und bitte halten Sie IMMER die curriculare Voraussetzungskette ein.
Den Status Ihrer Anmeldungen können Sie im "u:space" überprüfen. Erklärungen zu den verschiedenen Formen des Anmeldestatus finden Sie im Begriffs-ABC unter "Anmeldestatus".
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E-Learning Plattform "Moodle": Wer kann mich im "Moodle" freischalten?
Die Lehrveranstaltungsleitung. Wenn die Lehrveranstaltungsleitung die Freischaltung aus technischen Gründen nicht selbst vornehmen kann, wenden Sie sich bitte an die StudienServiceStelle (SSSt) unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at und bitte legen Sie dabei auch eine schriftliche Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung vor. Diese Zustimmung kann gerne eine formlose E-Mail sein, muss der SSSt aber unverändert und vollständig weitergeleitet werden.
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Nachmelden: Wie kann ich mich nachmelden lassen?
Wenn die im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) angegebene Anmeldefrist für eine Lehrveranstaltung (LV) beendet ist, ist eine Nachmeldung nicht mehr möglich.
Ausnahmen kommen nur dann in Frage, wenn der Bedarf an einer Nachmeldung auf einen unvorhersehbaren, wichtigen Grund zurückzuführen und glaubhaft ist, dass dieser Grund eine ordnungsgemäße Anmeldung innerhalb der Frist verhindert hat.
Anfragen um Nachmeldung äußern Sie bitte vor Ort in der nächsten LV-Einheit. E-Mail-Anfragen bei der Lehrveranstaltungsleitung sind zu vermeiden. Die Lehrveranstaltungsleitung meldet die Nachmeldung an die StudienServiceStelle.
Achtung: Eine Nachmeldung kann auch nur dann durchgeführt werden, wenn die curriculare Voraussetzungskette eingehalten wird.
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Abmelden: Wie kann ich mich von einer Lehrveranstaltung abmelden?
Innerhalb der im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) sichtbaren Abmeldefrist können Sie sich im "u:space" problemlos von einer Lehrveranstaltung abmelden.
Wenn die Abmeldefrist jedoch abgelaufen ist, ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
Ausnahmen kommen nur dann in Frage, wenn der Bedarf an einer Abmeldung auf einen unvorhersehbaren, wichtigen Grund zurückzuführen ist und dieser eine ordnungsgemäße Abmeldung innerhalb der vorgesehenen Abmeldefrist glaubhaft verhindert hat (z.B. eine plötzliche Erkrankung, die ärztlich bestätigt wird).
Die Lehrveranstaltungsleitung der betroffenen LV muss der Abmeldung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung kann gerne eine formlose E-Mail sein, muss der SSSt aber unverändert und vollständig weitergeleitet werden.
Wenn die Lehrveranstaltungsleitung die Abmeldung aus technischen Gründen nicht selbst durchführen kann, wenden Sie sich bitte an die StudienServiceStelle (SSSt) unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at und legen Sie bitte der SSSt die schriftliche Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung sowie alle Nachweise vor (z.B. ärztliche Bestätigungen).
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Ummelden, bzw. wechseln: Wie kann ich in eine Parallel-Lehrveranstaltung wechseln?
Bitte fragen Sie die Lehrveranstaltungsleitungen (LV-Leitungen) beider Lehrveranstaltungen (LV). Wenn Ihnen ein Wechsel ausnahmsweise und wegen des Vorliegens eines glaubhaften wie unvorhersehbaren, wichtigen Grundes gestattet wird, holen Sie sich bitte die schriftliche Zustimmung beider LV-Leitungen ein und übermitteln diese bitte per E-Mail an die StudienServiceStelle (SSSt) unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
Der Wechsel (bzw. die Ummeldung) muss spätestens vor den ersten Einheiten beider LV geklärt werden. Die schriftlichen Zustimmungen der beiden Lehrveranstaltungsleitungen können zwar gerne formlose E-Mails sein, müssen der SSSt aber unverändert und vollständig weitergeleitet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrem E-Mail an die SSSt auch Ihre Matrikelnummer (z.B. 01234567) und die Lehrveranstaltungsnummer (z.B. 070001) angeben, bzw. das E-Mail von Ihrer unet-Adresse aus übermitteln müssen (z.B. a01234567[at]unet.univie.ac.at).
Sofern die Studienprogrammleitung (SPL) keine Bedenken oder Einwände gegen den Vorgang hat, kann der gewünschte Wechsel vollzogen werden.
Selbstorganisierter Tausch vor Semesterbeginn
Wenn Sie jemanden finden, der/die mit Ihnen den Platz tauscht, wenden Sie sich bitte mit Matrikelnummer und LV-Nummer der beiden LV an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at, und zwar unbedingt mit der unet-Adresse des/der tauschwilligen Kolleg*in in CC.
Achtung: Sollte eines der notwendigen Angaben fehlen, kann der Tausch leider nicht vorgenommen werden.
Kein Gruppenwechsel bei GK Fachdidaktik
Beim Grundkurs Fachdidaktik des BEd UF GSP (Bachelor Lehramt, Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung) ist ein Wechsel nicht möglich.
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Darf ich Lehrveranstaltungen vorziehen?
NEIN, KEINESFALLS. Die curricularen Voraussetzungsketten sind IMMER einzuhalten. Genauso wenig ist es erlaubt, Lehrveranstaltungen aus einem aufbauenden Masterstudium bereits im Bachelorstudium vorzuziehen.
Ebenso ist das Interessensmodul KEINESFALLS dafür da, um curricular vorgegebene Voraussetzungsketten in irgendeiner Weise zu umgehen und Lehrveranstaltungen vorzuziehen.
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Nicht-Erscheinen: Was passiert, wenn ich nicht komme?
- Nicht-Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Unregelmäßige Teilnahme trotz Registrierung (Anmeldung)
In nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (wie z.B. einer Vorlesung) herrscht keine Anwesenheitspflicht.
Daher müssen Sie keine unmittelbaren, negativen Konsequenzen befürchten (z.B. Abmeldung), wenn Sie trotz einer aufrechten Registrierung einmal nicht zu einem Termin einer nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung erscheinen. Genausowenig müssen Sie sich bei der Lehrveranstaltungsleitung für das Fernbleiben entschuldigen.
Aber: Im Hinblick auf die bevorstehende Prüfung wird eine regelmäßige Teilnahme ausdrücklich empfohlen. - Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Nicht-Erscheinen in der ersten Einheit, trotz Anmeldung
Auch wenn Sie angemeldet sind, werden Sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet.
Eine Wiederaufnahme ist nur dann möglich, wenn für das Nicht-Erscheinen ein Nachweis erbracht werden kann, welches glaubhaft nachweist, dass es einen plötzlichen wie auch wichtigen und unvorhersehbaren Grund gegeben hat. In Fällen von gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig.
Außerdem muss die Lehrveranstaltungsleitung der Wiederaufnahme zustimmen, die Studienprogrammleitung (SPL) keine Einwände gegen die Wiederaufnahme haben und die Lehrveranstaltung noch über einen freien Platz verfügen. - Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Trotz Anmeldung nie teilgenommen
Wenn Sie angemeldet sind, aber nie teilgenommen haben, werden Sie abgemeldet, aber nicht beurteilt. - Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Trotz Anmeldung nur wenige Male teilgenommen
Wenn Sie angemeldet sind, aber nur wenige Male, also zumindest einmal teilgenommen haben, werden Sie nicht abgemeldet, sondern beurteilt. - Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Abbruch ohne einen wichtigen Grund und ohne Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung
Wenn Sie im laufenden Semester die Teilnahme abbrechen, dies vorab nicht hinreichend und glaubhaft begründen können und die Lehrveranstaltungsleitung dem Abbruch nicht zustimmen, werden Sie negativ beurteilt. Bei gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig. - Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Abbruch aus wichtigen Gründen und mit Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung
Wenn Sie im laufenden Semester die Teilnahme abbrechen, dies vorab hinreichend und glaubhaft begründen können und die Lehrveranstaltungsleitung dem Abbruch zustimmen, werden Sie abgemeldet. Bei gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig.
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Skripten und andere Lernunterlagen
Fragen Sie bitte die LV-Leitung, Ihre Studienkolleg*innen oder bitte sehen Sie auf Moodle nach.
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Zusatzinformationen zu den einzelnen Modulen und LV im Vorlesungsverzeichnis (VVZ)
Es wird wärmstens empfohlen, sich auch immer die Zusatzinformationen im VVZ (z.B. die Informationskästchen zu den einzelnen Modulen) durchzulesen, weil darin wichtige Zuordnungsinformationen enthalten sein können:
Ein Beispiel - In bestimmten Semestern können unter bestimmten Bedingungen Exkursionen (EX) des MEd UF GSP auch von Studierenden des BEd UF GSP besucht werden, wenn dies im VVZ entsprechend verlautbart wird.
Anmelden: Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Bitte melden Sie sich für Lehrveranstaltungen IMMER über das Vorlesungsverzeichnis (VVZ) im "u:find" an und KEINESFALLS mit Zuordnungen, die nicht mit den Angaben im Vorlesungsverzeichnis übereinstimmen (Nach unten scrollen bis "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis") und bitte halten Sie IMMER die curriculare Voraussetzungskette ein.
Den Status Ihrer Anmeldungen können Sie im "u:space" überprüfen. Bitte lesen Sie auch die Informationen hier unter "Prüfungsanmeldung".
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Nachmelden: Wie kann ich mich nachmelden lassen?
Wenn die im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) angegebene Anmeldefrist für eine Prüfung beendet ist, ist eine Nachmeldung nicht mehr möglich.
Ausnahmen kommen nur dann in Frage, wenn UMGEHEND nach Ablauf der jeweiligen Frist angesucht und wenn der Bedarf an einer Nachmeldung auf einen unvorhersehbaren, wichtigen Grund zurückzuführen und glaubhaft ist, dass dieser Grund eine ordnungsgemäße Anmeldung innerhalb der Frist verhindert hat. Bei gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig.
Die Leitung der betroffenen Prüfung muss einer Nachmeldung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung kann gerne eine formlose E-Mail sein, muss aber der StudienServiceStelle (SSSt) unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at unverändert und vollständig weitergeleitet werden.
Wenn die Prüfungsleitung die Nachmeldung aus technischen Gründen nicht selbst durchführen kann, wenden Sie sich bitte an die SSSt und legen Sie bitte der SSSt die schriftliche Zustimmung der Prüfungsleitung sowie alle Nachweise unverändert und vollständig vor (z.B. ärztliche Bestätigungen).
Achtung: Eine Nachmeldung kann auch nur dann durchgeführt werden, wenn die curricular vorgegebene Voraussetzungskette eingehalten wird.
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Abmelden: Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Innerhalb der im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) sichtbaren Abmeldefrist können Sie sich im "u:space" problemlos von einer Prüfung abmelden.
Wenn die Abmeldefrist jedoch abgelaufen ist, ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
Ausnahmen kommen nur dann in Frage, wenn der Bedarf an einer Abmeldung auf einen unvorhersehbaren, wichtigen Grund zurückzuführen ist und dieser eine ordnungsgemäße Abmeldung innerhalb der vorgesehenen Abmeldefrist glaubhaft verhindert hat (z.B. eine plötzliche Erkrankung, die über die gesamte Anmeldefrist andauerte und ärztlich bestätigt wird).
Die Leitung der betroffenen Prüfung muss der Abmeldung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung kann gerne eine formlose E-Mail sein, muss aber der StudienServiceStelle (SSSt) unverändert und vollständig weitergeleitet werden.
Wenn die Prüfungsleitung die Abmeldung aus technischen Gründen nicht selbst durchführen kann, wenden Sie sich bitte an die SSSt und legen Sie bitte der SSSt die schriftliche Zustimmung der Prüfungsleitung sowie alle Nachweise unverändert und vollständig vor (z.B. ärztliche Bestätigungen).
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Nicht-Erscheinen: Was passiert, wenn ich nicht komme?
Wenn Sie trotz einer Anmeldung nicht zu einer Prüfung erscheinen, werden Sie für den nächsten Prüfungstermin gesperrt, sofern Sie nicht UMGEHEND das Nicht-Erscheinen hinreichend und glaubhaft begründen können, bzw. nur dann, wenn vor Eintragung des Nicht-Erscheinens die Prüfungsleitung und Studienprogrammleitung (SPL), Letztere über die StudienServiceStelle (SSSt), der Aufhebung der Sperre zustimmen.
Bei gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig.
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Letztmögliche Wiederholung einer Prüfung
Eine Anleitung für die Anmeldung zur letztmöglichen Wiederholung einer Prüfung finden Sie auf der Webseite des Historisch-Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenters (SSC).
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Abweichende Prüfungsmethoden
Siehe Abweichende Prüfungsmethoden.
Informationen zum Thema Studienberechtigungsprüfung (SBP) finden Sie auf der Webseite der Studienzulassung, ebenso finden Sie dort im Infoblatt: "Prüfungsanforderungen" den genauen Inhalt der Prüfung in Geschichte (Prüfer: BECKER/ECKER) und Politische Bildung (Prüfer: MÖLLER/PREISINGER).
Studienberechtigungsprüfungen im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) finden Sie im "u:find" unter "Besondere Lehrangebote".
Mit Fragen zu formalen Voraussetzungen der Zulassung wenden Sie sich bitte an die Studienzulassung.
Wenn Sie Fragen zu inhaltlichen Voraussetzungen von Masterzulassungen haben, wenden Sie sich bitte an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
Alle Curricula der Studienrichtung Geschichte finden Sie auf der Unterseite "Studien". Informationen über Übergangsfristen finden Sie in den FAQ (allgemein) und den Curricula selbst (spezifisch).
Falsche Zuordnungen vermeiden: Was kann ich tun, um spätere Probleme zu vermeiden?
Welche Zuordnung möglich ist, erfahren Sie im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) im "u:find" (siehe dort unter: "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis").
Bitte verlassen Sie sich KEINESFALLS auf die Wahlmöglichkeiten, die "u:space" Ihnen anbietet und bitte überprüfen Sie die Zuordnung ihrer LV-Anmeldungen und Prüfungsanmeldungen IMMER anhand des VVZ.
Bitte umgehen Sie KEINESFALLS curricular vorgegebene Voraussetzungsketten, indem Sie Anmeldungen mit falschen Zuordnungen durchführen. Das gilt besonders für die nicht zulässige Verwendung von Wahlfächern, Module/Studienplanpunkten (SPP) von Zweitstudien und selbstverständlich auch die nicht zulässige Verwendung des Interessensmoduls.
Bitte schreiben Sie im Feld "Bemerkungen" (Zu finden auf der Anmeldemaske für Lehrveranstaltungen und Prüfungen im "u:space") KEINESFALLS Nachrichten an die Studienprogrammleitung (SPL), Lehrveranstaltungsleitung, Prüfungsleitung, StudienServiceCenter (SSC) oder an die StudienServiceStelle (SSSt).
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Falsche Zuordnungen korrigieren: Wer kann mir helfen?
Wenn Sie falsche Zuordnungen nicht selbst im "u:space" korrigieren können, wenden Sie sich bitte an die StudienServiceStelle (SSSt) unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at.
Bitte vergessen Sie dabei nicht, von Ihrer unet-Adresse zu schreiben (z.B. a01234567[at]unet.univie.ac.at) sowie Ihre Matrikelnummer (z.B. 01234567) anzugeben.
Für die Korrektur selbst sind darüber hinaus folgende Angaben erforderlich, die Sie auf Ihrem Sammelzeugnis finden (Auf das Sammelzeugnis wiederum können Sie im "u:space" zugreifen):
1) Lehrveranstaltungsnummer (z.B. 070001)
2) Semester der Lehrveranstaltung (z.B. WiSe 2000/01)
3) Datum der Noteneingabe (z.B. 01.01.2000)
Bitte kümmern Sie sich immer UMGEHEND um die Korrektur falscher Zuordnungen und lassen Sie falsche Zuordnungen KEINESFALLS über Tage, Wochen oder Monate einfach liegen.
Falsche Zuordnungen verursachen häufig nicht nur Probleme bei Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen, sondern sie verzögern später auch immer wieder die Einreichung des Prüfungspasses (PP).
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Wie Zuordnungen überprüfen
Der einfachste Weg, Zuordnungen selbst zu überprüfen, ist sich den Prüfungapass (PP) und das Sammelzeugnis (SZ) herunterzuladen und den PP mit Hilfe des SZ und dem Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auszufüllen. Dabei gilt darauf zu achten, dass die Zuordnungen im SZ auch durch die Zuordenbarkeiten im VVZ des betroffenen Semesters gedeckt sind. Das gilt auch Schwerpunkte oder Pflicht- und Wahlfächer (z.B. iZm der Wahlregel für die PM-Gruppe Aspekte und Räume im BEd UF GSP, Version 2014).
Begriffs-ABC
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Den Status Ihrer Anmeldungen können Sie im "u:space" überprüfen. Bitte lesen Sie auch die Informationen unter "Lehrveranstaltungen" im FAQ sowie auf der Unterseite zum Thema "Anmeldesystem".
Für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen) können folgende Statuswerte auftreten:
- Registriert: Sie sind für diese Lehrveranstaltung angemeldet.
- Abgemeldet: Sie haben sich erfolgreich von der Lehrveranstaltung abgemeldet.
Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (z.B. Seminare) können folgende Statuswerte auftreten:
- Angemeldet: Sie haben einen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten. Falls Sie an der Lehrveranstaltung doch nicht teilnehmen möchten, müssen Sie sich fristgerecht abmelden.
- Auf Warteliste: Sie haben keinen fixen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten. Falls sich andere Studierende abmelden, ist es möglich, dass Sie nachrücken und einen Platz erhalten. Wenn Sie auf der Warteliste stehen, können Sie daher die erste Einheit der Lehrveranstaltung besuchen, um nachzufragen, ob Sie nachgemeldet werden können.
- Alternative erhalten: Sie haben zwar nicht Ihre gewünschte Lehrveranstaltung erhalten, können aber an einer parallelen Lehrveranstaltung teilnehmen.
- Alternativplatz verfügbar: Die Anmeldung ist noch nicht bestätigt.
- Geschlossen (ab 2020W) / Abgeschlossen (bis 2020S): Am Ende des Semesters werden alle Anmeldungen abgeschlossen.
- in Bearbeitung: Die Anmeldefrist ist abgelaufen und die Zuteilung erfolgt gerade, oder: Dieser Datensatz wird gerade bearbeitet. Die Bearbeitung kann mehrere Stunden in Anspruch nehmen und in dieser Zeit können Sie keine Änderungen vornehmen.
- Keinen Platz erhalten (ab 2020W) / Warteliste abgelaufen (bis 2020S): Sie waren auf der Warteliste einer Lehrveranstaltung oder Prüfung und die Möglichkeit des Nachrückens ist vorbei, bzw. abgeschlossen.
- Voraussetzung noch nicht erfüllt (ab 2020W) / Angelegt (bis 2020S): Sie haben den Anmeldevorgang begonnen, diese aber nicht korrekt abgeschlossen oder Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Lehrveranstaltung. Achtung: Datensätze in diesem Status werden nicht berücksichtigt und Sie werden für diese Lehrveranstaltung nicht angemeldet.
- Zuteilung nach Anmeldefrist (ab 2020W) / Vorgemerkt (bis 2020S): Wenn Sie den Anmeldevorgang zu einer Lehrveranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl erfolgreich durchgeführt haben, sind Sie zuerst vorgemerkt. Erst nach der Zuteilung - nach Ablauf der Anmeldefrist - entscheidet sich, ob Sie einen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten und angemeldet werden. Vorgemerkt - Nach Zuteilungslauf nach der Nachmeldephase (bis 2020S): Der Status "vorgemerkt" bedeutet in diesem Fall, dass auch die Warteliste bereits voll gewesen ist.
Eine Anrechnung ist iZm erbrachten Prüfungsleistungen ein Oberbegriff und sollte daher entweder als Anerkennung oder Zuordnung spezifiziert werden.
Wenn Sie z.B. erbrachte Leistungen aus Ihrem MA Politikwissenschaft (Vor- oder Zweitstudium) oder aus Ihrem Master Lehramt Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung (MEd UF GSP) einem Modul/Studienplanpunkt (SPP) Ihres MA Geschichte anrechnen lassen wollen, sprechen Sie von einer Anerkennung.
Das gilt auch für den Fall, wenn die Leistung aus einer früheren Version des Curriculums oder aus einem EC eines Vor- oder Zweitstudiums stammt.
Was eine Anerkennung betrifft, gibt es 2 Varianten: Eine Anerkennung gemäß einer Anerkennungsverordnung (AVO) oder - wenn keine entsprechende AVO für die gewünschte Anerkennung existiert - eine "bescheidmäßige" Anerkennung.
Wenn Sie mit Anrechnung einen entsprechenden Vorgang iZm erbrachten Leistungen aus demselben Studium, aus derselben Version des Curriculums oder aus demselben EC meinen, sprechen Sie von einer Zuordnung.
Bei der Zuordnung von Leistungen geht es vor allem darum, diese dem korrekten Modul/SPP des Curriculums zuzuordnen.
Mehr über Anerkennungen und Zuordnungen erfahren Sie in der Rubrik: "Häufig gestellte Fragen / FAQ".
Das Curriculum gibt Auskunft über Inhalt und Aufbau eines Studiums. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn alle Studienleistungen, die im jeweiligen Curriculum vorgesehen sind, positiv abgeschlossen wurden. Alle Curricula der Studienrichtung Geschichte finden Sie auf der Unterseite "Studien".
Mehr über das Interdisziplinäre Masterstudium "Zeitgeschichte und Medien" erfahren Sie hier auf einer eigenen Unterseite.
Die Lehrveranstaltungsnummer (LV-Nr.) der Studienrichtung Geschichte beginnt mit "07" und lautet z.B. "070001". Die LV-Nr. in Verbindung mit der Angabe des Semesters (z.B. WiSe 2000/01) ermöglicht beispielsweise die eindeutige Identifizierung einer erbrachten Leistung.
Die Matrikelnummer (Matr.-Nr.) ist 8-stellig und die Angabe derselben bildet die Grundvoraussetzung für jede Auskunft, Korrektur oder Hilfestellung.
Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind z.B. Vorlesungen (VO). Die Registrierung zu nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfolgt über u:find.
Nach der Registrierung zu einer Lehrveranstaltung wird Ihnen diese im Anmeldesystem in u:space angezeigt. Zusätzlich sind Sie automatisch für die Lehrveranstaltung in Moodle angemeldet.
An die Registrierung sind jedoch keine Verpflichtungen geknüpft. Wohingegen eine Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen Verpflichtungen, wie z.B. die Anwesenheit und Mitarbeit beinhaltet.
Beispiele für npi LV sind:
Ringvorlesungen (Ring-VO, VO)
Vorlesungen (VO)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen erfordern eine Anmeldung.
In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen müssen Sie mündliche und/oder schriftliche Teilleistungen erbringen. Aus diesen Teilleistungen wird die Gesamtnote errechnet. Anhand welcher Teilleistungen die Beurteilung erfolgt, erfahren Sie im Vorlesungsverzeichnis sowie in der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Beispiele für pi-LV sind:
Arbeitsgemeinschaften (AG)
Bachelorseminare (BA-SE, BASE, SE)
Diplomand*innenseminare (SE)
Dissertant*innenseminare (SE)
Exkursionen (EX)
Forschungsseminare (FS, FO-SE, FOSE, SE)
Grundkurse (GK)
Guided Readings (GR)
Konversatorien (KO)
Kurse (KU)
Lektürekurse (LK)
Masterseminare (MA-SE, MASE, SE)
Methodenworkshops (AR)
Projektkurse (PK)
Proseminare (PS)
Seminare (SE)
Universitätskurse (UK)
Übungen (UE)
Vertiefungskurse (VK)
Vorlesungen verbunden mit einer Übung (VO+UE, VU)
Bitte beachten Sie, dass die Übersicht namens "Prüfungspass" im "u:space" keinen echten Prüfungspass der Studienrichtung Geschichte darstellt.
Echte Prüfungspässe zum Herunterladen finden Sie unter Formulare und Prüfungspässe.
Außerdem: Was die Zuordnung von Leistungen betrifft, überprüfen Sie bitte diese besser im Sammelzeugnis und nicht in jener Übersicht namens "Prüfungspass" im "u:space".
Auf Ihrem Sammelzeugnis finden Sie Ihre erbrachten Leistungen. Auf das Sammelzeugnis können Sie jederzeit im "u:space" zugreifen.
Was die Zuordnung von Leistungen betrifft, überprüfen Sie bitte diese besser im Sammelzeugnis und nicht in jener Übersicht namens "Prüfungspass" im "u:space".
Ihre unet-Adresse (z.B. a01234567[at]unet.univie.ac.at) ist eine persönliche E-Mail-Adresse, die Sie nach der Zulassung erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen Anfragen von Studierenden der Universität Wien nur dann bearbeitet werden können, wenn sie von der persönlichen unet-Adresse aus gestellt werden.
Im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) im "u:find" finden Sie das Lehrveranstaltungsangebot der Universität Wien. Filtern können Sie das Angebot nach Kriterien wie das Semester (z.B. 2000S), die Studienrichtung (z.B. SPL 7 Geschichte) oder das Curriculum (z.B. Bachelor Geschichte)
Welche Zuordnungen möglich sind, wird im VVZ angegeben und die im VVZ angegebenen Zuordnungen sind ab dem Beginn der jeweiligen Hauptanmeldephase gültig.
Zuordnungen, die nicht im VVZ angegeben werden, sind NICHT ZULÄSSIG.