Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen


Die Anerkennung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen setzt die Durchführung eines Validierungsverfahrens voraus. Aktuelle Bestimmungen der Universität Wien zum Validierungsverfahren:

https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2021_2022/2021_2022_407.pdf

https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/anerkennungen/validierung/

In diesem Abschnitt geben wir Ihnen einen Überblick über Bedingungen, Anwendungsbereiche und Verfahren im Rahmen der SPL 7 Geschichte.

 

Bedingungen

Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Qualifikation einem curricular festgelegten Lernziel entspricht, sind der aktuelle Stand der geschichtswissenschaftlichen Forschung und die in den Modulen der jeweiligen Curricula definierten Lernziele.

Weitere Hinweise:

  • Der überwiegende Teil der curricular festgelegten Lernergebnisse bezieht sich auf fachspezifische, d.h. geschichtswissenschaftliche Qualifikationen. Daher können nur solche Qualifikationen bestätigt werden. Formale wissenschaftliche Qualifikationen („ich kann wissenschaftlich arbeiten: siehe meine abgeschlossene Masterarbeit im Studium xy“) sind für eine Validierung von Qualifikationen in geschichtswissenschaftlichen Studien und insbesondere im Hinblick auf Einführungen in das Geschichtswissenschaftliche Arbeiten (KU Geschichtswissenschaftliche Arbeitstechniken und Archivkunde, UE Recherchetechniken und wissenschaftliches Schreiben) daher nicht hinreichend.

  • Inhaltlich veraltete Qualifikationen können nicht validiert werden.

  • Qualifikationen, die den Modulen und damit verbundenen Lernzielen nicht entsprechen, können nicht validiert werden. Kriterium für die Unersetzbarkeit einer Lehrveranstaltung: Anerkennung einer Qualifikation würde absehbar zu Problemen im weiteren Studienerfolg führen.

  • Die Wahlbereiche der diversen Curricula stehen nicht für die Validierung beliebiger Qualifikationen zur Verfügung. Die Funktion dieser Wahlbereiche im Hinblick auf die curricular festgelegten Lernziele ist zu beachten.

  • Alternative Erweiterungen im BA Geschichte: Es können keine beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen anerkannt werden. Siehe Senatsverordnung: https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2009_2010/2009_2010_173.pdf

 

Anwendungsbereiche

Beispiele für aussichtsreiche Validierungsverfahren im Rahmen der SPL 7:

          Beispiel 1, spezifische berufliche Praxis: Studierende*r hat eine langjährige Berufsqualifikation als Archivar*in, inkl. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Studierende*r beantragt Validierung dieser Qualifikation im Hinblick auf Anrechenbarkeit für archivwissenschaftliche Lehrveranstaltungen mit praktischem Fokus (MA Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft). Die von dem*der Studierenden vorgelegten Qualifikationsnachweise werden im Hinblick darauf geprüft, ob keine wesentlichen Unterschiede zwischen den gegebenen Qualifikationen und den curricular festgelegten Lernzielen für die entsprechenden Module bestehen.

          Beispiel 2, fachsprachliche Qualifikation: Studierende*r hat eine fachsprachliche Qualifikation in Ukrainisch (auf Basis einer wissenschaftlichen Projekttätigkeit an einer ukrainischen Forschungseinrichtung). Studierende*r ist für den MA Interdisziplinäre Osteuropastudien zugelassen und es liegt bereits ein genehmigtes Masterarbeitsthema zu einem Thema der ukrainischen Geschichte inkl. Betreuungszusage vor. Studierende*r beantragt Validierung dieser Qualifikation im Hinblick auf Anrechenbarkeit für Modul 4 (Disziplinäre Ergänzung, individuelle Vertiefung), in dem Sprachkurse (max. 12 ECTS) wählbar sind. Die von dem*der Studierenden vorgelegten Qualifikationsnachweise werden im Hinblick darauf geprüft, ob keine wesentlichen Unterschiede zwischen den gegebenen Qualifikationen und den curricular festgelegten Lernzielen für die entsprechenden Module bestehen.


Verfahren

  1. Lernergebnisse von Qualifikationen in das Validierungsformular eintragen und geeignete Unterlagen für den Nachweis vorbereiten. Eine Ausfüllhilfe des Büro Studienpräses finden Sie hier.


  2. Beratung und Einschätzung einholen unter: anrechnungen.geschichte@univie.ac.at


  3. Wenn die Beratung vielversprechend verläuft – Formular und Unterlagen übermitteln an:
    anrechnungen.geschichte@univie.ac.at


  4. Eine Validierung muss nicht, kann aber mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wichtig: Dieser Vorgang kann nicht beschleunigt werden.


  5. Wenn eine Validierung bestätigt wird, kann innerhalb der gesetzlichen Frist, eine bescheidmäßige Anerkennung beantragt werden.




Organisatorisches

Ansprechperson, Auskunft und Beratung

Aus organisatorischen Gründen finden Auskunft und Beratung sowie die gesamte Kommunikation zwischen Antragsteller*in und Studienprogrammleitung über die StudienServiceStelle Geschichte, bzw. über die Service-Adresse: anrechnungen.geschichte@univie.ac.at statt.

 

Weitere Hinweise:

Je nach Ausstellungsland Ihrer Dokumente kann eine Beglaubigung nötig sein, siehe: https://studieren.univie.ac.at/zulassung/beglaubigung/