Eintragung gemäß einer Anerkennungsverordnung (AVO)


Wenn die von Ihnen gewünschte Anerkennung durch eine Anerkennungsverordnung (AVO) gedeckt ist, ersuchen Sie an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at um eine Eintragung gemäß einer Anerkennungsverordnung (AVO)

Die Antragsstellung muss per E-Mail erfolgen, und zwar von jener E-Mail-Adresse, die Sie im Zuge der Zulassung von der Universität Wien erhalten haben (auch bekannt als „unet-Adresse“, „u:account-Adresse“ oder „univie-Adresse“).

Wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt worden ist und keine offenen Fragen bestehen, erfolgen die Eintragungen im Normalfall innerhalb von 2 Wochen.

Eine Beschleunigung der Eintragungen ist nicht möglich.

Außerdem: Für die endgültige Freigabe der Eintragungen darf das Zulassungsdatum kein zukünftiges Datum sein. Ausschlaggebend ist das Zulassungsdatum laut Studienblatt (jederzeit herunterladbar via u:space).

 

Weitere Hinweise:

Wenn Sie eine Eintragung gemäß einer AVO beantragen, dürfen Ihre Anerkennungsvorschläge nicht von den Anerkennungen, welche die AVO vorsieht, abweichen.