Nicht-Erscheinen: Was passiert, wenn ich nicht (oder nicht mehr) komme?

  • Nicht-Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (VOs) - Unregelmäßige Teilnahme trotz Registrierung (Anmeldung): In nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (wie z.B. einer Vorlesung) herrscht keine Anwesenheitspflicht. Daher müssen Sie keine unmittelbaren, negativen Konsequenzen befürchten (z.B. Abmeldung), wenn Sie trotz einer aufrechten Registrierung einmal nicht zu einem Termin einer nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung erscheinen. Genausowenig müssen Sie sich bei der Lehrveranstaltungsleitung für das Fernbleiben entschuldigen. ACHTUNG: Im Hinblick auf die bevorstehende Prüfung wird eine regelmäßige Teilnahme ausdrücklich empfohlen.
  • Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Nicht-Erscheinen in der ersten Einheit trotz Anmeldung: Wenn Sie im Status "angemeldet" sind und unentschuldigt der ersten Einheit einer Lehrveranstaltung fernbleiben, werden Sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Eine Wiederaufnahme ist nur möglichwenn für das Nicht-Erscheinen ein Nachweis erbracht wird, welcher glaubhaft nachweist, dass es einen plötzlichen wie auch wichtigen und unvorhersehbaren Grund gegeben hat. In Krankheitsfällen ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig. Die Wiederaufnahme der LV ist nur möglich, wenn a) die LV-Leitung zustimmt, b) es noch freie Plätze gibt und c) keine studienrechtlichen Gründe gegen die Wiederaufnahme sprechen.
  • Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Trotz Anmeldung nie teilgenommen: Wenn Sie angemeldet sind, aber nie teilgenommen haben, werden Sie abgemeldet aber nicht beurteilt. Achten Sie darauf, sich rechtzeitig abzumelden, wenn Sie eine LV nicht oder nicht mehr besuchen können. Sie erleichtern damit die Planbarkeit für alle Beteiligten (LV-Leitung, Mitstudierende, etc). 
  • Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Abbruch ohne einen wichtigen Grund und ohne Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung: Der Abbruch einer Lehrveranstaltung ist nur im ersten Monat des Semesters möglich. Alle Studierenden, die danach ohne wichtigen Grund (über das Vorliegen eines relevanten Grundes entscheidet die LV-Leitung) die LV abbrechen, werden negativ beurteilt. Bei gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig.
  • Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen - Abbruch aus wichtigen Gründen und mit Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung: Wenn Sie im laufenden Semester die Teilnahme abbrechen, dies vorab hinreichend und glaubhaft begründen können und die Lehrveranstaltungsleitung dem Abbruch zustimmt, werden Sie abgemeldet. Bei gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zwingend notwendig.