Studienabschluss / Einreichen des Prüfungspasses
Sie glauben, alle Leistungen Ihres Bachelorstudiums erbracht zu haben - Was nun?
Nächster Schritt: Das Einreichen des Prüfungspasses
Ab 01.01.2024:
- Einreichung via u:space (Standard): Sobald die letzte curricularkonform erbrachte Note für Ihr Studium eingetragen wird, erhalten Sie ein E-Mail der Universität Wien. Folgen Sie dem Link und reichen Sie Ihren Prüfungspass über uspace.univie.ac.at zur Überprüfung ein.
- Alternative via E-Mail (Keinesfalls beides!): Sollten Sie keinen Link bekommen, jedoch bereits alle Leistungen in Ihrem Bachelorstudium erbracht haben, können Sie auch eine E-Mail von Ihrem Unet-Account aus an die StudienServiceStelle Geschichte unter studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at wenden. Verwenden Sie dazu folgenden Textbaustein:
Sehr geehrtes Team der StudienServiceStelle,
hiermit reiche ich meinen Prüfungspass für das UA 033 603 Bachelorstudium Geschichte ein und bitte um Überprüfung. Die curriculare Mindest-Lehrveranstaltung zu einem Aspekt der Frauen- und Geschlechtergeschichte meine ich mit der LV-Nummer XXXXX von TT.MM.JJJJ absolviert zu haben.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn die inhaltliche Überprüfung Ihrer Leistungen erfolgt ist, erhalten Sie eine entsprechende Antwort von der StudienServiceStelle.
Wichtig: Kontrolle
Mit Ihrer Einreichung bestätigen Sie u.a., dass Sie im Sammelzeugnis kontrolliert haben, ob alle curricular vorgegebenen Leistungen unter Einhaltung curricularer Regeln und Vorgaben absolviert worden sind und dass Sie keine Änderungen mehr daran vornehmen werden, bzw. den Prüfungspass so einreichen möchten.
Beachten Sie zudem, dass Sie unter dieser Studienkennzahl (UA 033 603) keine weiteren Leistungen und/oder Prüfungen ablegen können.
Kontrollieren Sie zusätzlich auf uspace, ob Ihre persönlichen Daten (z.B. Name, akademische Grade) korrekt eingetragen und aktuell sind.
Sollte dies nicht der Fall sein, veranlassen Sie etwaige Änderungen (unter Anlage der entsprechenden Dokumente) über das Kontaktformular der Studienzulassung, und zwar vor der Einreichung der Prüfungspässe.