Erweiterungscurriculum Zeitgeschichte und Medien (UA 072)

 

Studienplan für das EC Zeitgeschichte und Medien: Konsolidiertes Curriculum

Qualitative Zulassungsbedingungen

 

Die Zulassung zum Interdisziplinären Masterstudium Zeitgeschichte und Medien verlangt zusätzlich zum Abschluss eines infrage kommenden Bachelorstudiums gemäß Curriculum §3 die Erfüllung qualitativer Zulassungsbedingungen bzw. Kenntnisse VOR der Antragstellung, insbesondere:

  • Kenntnisse im Ausmaß von 5 ECTS zur interdisziplinären Mediengeschichte
  • Kenntnisse im Ausmaß von 5 ECTS zu interdisziplinären Geschichtsvermittlungsmodellen
  • Kenntnisse im Ausmaß von 5 ECTS zur konkreten Medienpraxis unter Berücksichtigung der Perspektiven von mindestens zwei der folgenden Bereiche: Geschichte oder Europäische Ethnologie oder Judaistik oder Politikwissenschaft oder Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder Soziologie oder Theater-, Film- und Medienwissenschaft in der alltäglichen Medienpraxis.

Mit der Absolvierung des Erweiterungscurriculums „Zeitgeschichte und Medienim Ausmaß von 15 ECTS gilt der Nachweis dieser Kenntnisse jedenfalls als erbracht.

ACHTUNG!

Bitte orientieren Sie sich bei der Planung und Organisation Ihres Erweiterungscurriculums sowie bei der Überprüfung von Leistungen bzw. Zuordnungen von Leistungen immer unbedingt und ausnahmslos

(1) an den Vorgaben im Curriculum,
(2) an den Zuordenbarkeiten laut Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf u:find (Im jeweiligen LV-Eintrag unten, Rubrik "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis") sowie
(3) an den Einträgen im Sammelzeugnis.

Übersichten im u:space wie der "Prüfungspass", Apps wie "Studo" oder Tools wie "Semesterplaner" sind nicht mehr als bloße Hilfsmittel. Für den Studienabschluss sind ausschließlich das Curriculum, die Zuordenbarkeit laut VVZ auf u:find und das Sammelzeugnis relevant.