Freiwilliges Praktikum mit späterer Anerkennung

Im Falle eines freiwilligen Praktikums mit späterer Anerkennung kommt eine spätere Anrechnung nur dann in Frage, wenn die grundsätzliche Anrechenbarkeit im Vorfeld der Bewerbung geklärt werden kann.

Zudem erfolgt die Anerkennung nur dann, wenn nach Absolvierung des Praktikums eine UE Begleitlehrveranstaltung absolviert wird.

Vor Bewerbung und Nominierung

Vor dem Aufenthalt

Nach dem Aufenthalt

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