Pflichtpraktikum

Mit Pflichtpraktikum sind jene Praktika gemeint, die gemäß Curriculum verpflichtend zu absolvieren sind.

Die Anrechnung eines Pflichtpraktikums ist erst nach Absolvierung einer UE Begleitlehrveranstaltung Praktikum und nur wie curricular vorgesehen, möglich. Zudem kommt eine spätere Anrechnung nur dann in Frage, wenn die grundsätzliche Anrechenbarkeit im Vorfeld der Bewerbung geklärt werden kann.

Achtung: Die Schulpraxis des Unterrichtsfachs Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung der Lehramtsstudien fällt nicht unter den hier genannten Begriff des Pflichtpraktikums, weil die Schulpraxis des besagten Unterrichtsfachs grundsätzlich immer an österreichischen Schulen zu absolvieren ist. Das gilt sowohl für den Bachelorstudium Lehramt als auch für den Masterstudium Lehramt.

Nicht vergessen: Bei Pflichtpraktika müssen mindestens 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat angerechnet werden können. Sollte für das Pflichtpraktikum laut Curriculum weniger ECTS vorgesehen sein, wird das Praktikum nur teilweise als Pflichtpraktikum nominiert werden können.

Vor Bewerbung und Nominierung

Vor dem Aufenthalt

Nach dem Aufenthalt

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