Nach dem Aufenthalt

Auch nach dem Aufenthalt kommt es manchmal vor, dass man noch einmal Änderungen an den eigenen Anerkennungsvorschlägen vornehmen muss.

Wichtig: Bevor Sie Ihr Änderungen via Mobility Online bekanntgeben und und das "Transcript of Records" (ToR) erhalten, müssen Sie unbedingt die Befürwortung des/der zuständigen Fachkoordinator*in einholen.

Ohne Vorliegen einer solchen Befürwortung ist eine Begutachtung und Genehmigung der Änderungen durch die Studienprogrammleitung nicht möglich.

Achtung: Für Anerkennungen als Leistungen aus Seminaren gelten besondere Regeln.

Wenn Sie keine Änderungen mehr vornehmen müssen, Sie das ToR bereits erhalten haben und das Prozedere im Mobility Online bereits abgeschlossen ist, übermitteln Sie von Ihrer unet-Adresse ein Ansuchen um Anerkennung per Anerkennungsbescheid an anrechnungen.geschichte@univie.ac.at, mit Ihrem ToR als Beilage.

Achtung: Ein Bescheidverfahren muss nicht, aber kann bis zu 8 Wochen dauern und rechtkräftig wird ein Bescheid auch erst nach 4 Wochen nach Übernahme (Es sei denn, Sie verzichten nach Bescheidübernahme freiwillig auf Rechtmittel).

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