Anerkennungen als Leistungen aus Seminaren
Wenn ein Anerkennungsvorschlag im zweiten Abschnitt (After) des "Non-EU Student Exchange Program - Antrag - Anerkennung - Nachweis Studienerfolg" um die Anerkennung einer Leistung als Leistung aus einem "Seminar (SE)" ansucht, ist die schriftliche Arbeit der/dem zuständigen Fachkoordinator*in vorzulegen.
Die/Der zuständige Fachkoordinator*in schätzt ein, ob die geleistete, schriftliche Leistung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht äquivalent mit einer Seminararbeit ist.
Das OK der zuständigen Fachkoordination kann formlos und per E-Mail erfolgen. Die vollständige Korrespondenz ist der Studienprogrammleitung gemeinsam mit dem zweiten Abschnitt (After) des "Non-EU Student Exchange Program - Antrag - Anerkennung - Nachweis Studienerfolg" und "Transcript of Records" (ToR) vorzulegen.
Richtschnur für den Mindestumfang schriftlicher Arbeiten:
Es gelten 40.000 Zeichen als Richtschnur für Proseminararbeiten (siehe auch u:wiki Studienplan BA Geschichte) und 65.000 Zeichen für Seminararbeiten (siehe auch u:wiki Studienplan BA Geschichte). Werden die Arbeiten in englischer Sprache abgefasst, dann entsprechen diese Vorgaben bei Proseminararbeiten ca. 6.000 Wörtern und bei Seminararbeiten ca. 10.000 Wörtern.