Vor dem Aufenthalt

Nach erfolgreicher Bewerbung und Nominierung gilt es sich zu überlegen, welche Lehrveranstaltungen man an der Partneruniversität im Ausland absolvieren möchte und als welche curricular vorgegebenen Leistungen die im Ausland erbrachten Leistungen später anerkannt werden sollen.

Wichtig: Bevor Sie Ihre Anerkennungsvorschläge via Mobility Online bekanntgeben, müssen Sie unbedingt eine Befürwortung des/der zuständigen Fachkoordinator*in einholen.

Ohne Vorliegen einer solchen Befürwortung ist eine Begutachtung und Genehmigung der Anerkennungsvorschläge durch die Studienprogrammleitung nicht möglich.

Achtung: Für spätere Anerkennungen als Leistungen aus Seminaren gelten besondere Regeln, siehe aus "Nach dem Aufenthalt" den Abschnitt über Seminare.

Nicht vergessen: Die Mindesterfordernis beträgt 3 anerkannte ECTS pro Monat.

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