Anerkennungen als Leistungen aus Seminaren
Wenn ein Anerkennungsvorschlag im zweiten Abschnitt (After) des "Non-EU Student Exchange Program - Antrag - Anerkennung - Nachweis Studienerfolg" um die Anerkennung einer Leistung als Leistung aus einem "Seminar (SE)" ansucht, ist die schriftliche Arbeit der/dem zuständigen Fachkoordinator*in vorzulegen.
Die/Der zuständige Fachkoordinator*in schätzt ein, ob die geleistete, schriftliche Leistung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht äquivalent mit einer Seminararbeit ist.
Das OK der zuständigen Fachkoordination kann formlos und per E-Mail erfolgen. Die vollständige Korrespondenz ist der Studienprogrammleitung gemeinsam mit dem zweiten Abschnitt (After) des "Non-EU Student Exchange Program - Antrag - Anerkennung - Nachweis Studienerfolg" und "Transcript of Records" (ToR) vorzulegen.
Richtschnur für den Mindestumfang: Wenn nicht anders von Curriuculum oder Fachkoordination vorgegeben, gilt die Zeichenanzahl im Ausmaß von ca. 30.000 Zeichen als Richtschnur für den Mindestumfang der erforderlichen, schriftlichen Leistung.