Begleit-LV und Schulpraxis

Alle BEd-Studierenden müssen parallel zur Begleit-LV die Schulpraxis absolvieren

Alle BEd-Studierenden im UF Geschichte und Politische Bildung (UF GP) sind verpflichtet, die Begleitlehrveranstaltung und die Schulpraxis parallel im selben Semester zu absolvieren.

Wenn nur eines der beiden Elemente erfolgreich absolviert wurde (zB als Umsteiger*in vom Diplomstudium Lehramt in den BEd), ist folgendermaßen vorzugehen: Wenn die Begleit-LV bereits absolviert ist, aber die Schulpraxis noch fehlt, ist dies im Zuge der Schulpraxis-Anmeldung bekannt zu geben. Wenn die Schulpraxis bereits absolviert ist, aber die Begleit-LV noch fehlt, sollten Sie nicht an der Schulpraxis-Anmeldung teilnehmen, sondern sich bei uns in der SSSt Geschichte mit Angabe einer Gruppenpräferenz für das Semester melden. Sie werden dann vor Semesterbeginn manuell angemeldet.

 

Anmeldung zur Begleit-LV und zur Schulpraxis

Ablauf und Erklärung

Sie werden bei der Anmeldung gleichzeitig zum Praktikumsplatz und zur begleitenden Lehrveranstaltung angemeldet. Nach Erhalt eines Praktikumsplatzes wird Ihnen automatisch eine begleitende Lehrveranstaltung zugeteilt.

Im Zuge der Anmeldung können Sie die Zeit und den Ort für Ihren Praktikumsplatz nach Ihren Prioritäten reihen. Bei der Zuteilung soll so der beste Praktikumsplatz (Zeit und Standort der*des Mentor*in) für Sie ermittelt werden. Ihre Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit gelten für den Praktikumsplatz und nicht für die begleitende Lehrveranstaltung.

Begleitende Lehrveranstaltung und Praktikumsplatz

Die Anmeldung zum Praktikum besteht aus einer zeitgleichen Anmeldung zur begleitenden Lehrveranstaltung und zum Praktikumsplatz. Bitte beachten Sie, dass die begleitende Lehrveranstaltung andere Voraussetzungen hat als der Praktikumsplatz. Für eine erfolgreiche Anmeldung müssen Sie die notwendigen Voraussetzungen für die begleitende Lehrveranstaltung erfüllen.

Nach Ihrer Anmeldung können Sie auf der Anmeldeübersicht überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie die Voraussetzungen zur begleitenden Lehrveranstaltung bis zur Zuteilung nicht erfüllen, werden Sie automatisch von der begleitenden Lehrveranstaltungen und vom Praktikumsplatz abgemeldet.

Weitere Informationen: https://ssc-lehrerinnenbildung.univie.ac.at/ssc-lehrerinnenbildung/praktikum/bachelorstudium/fachbezogene-schulpraxis/

Alternative Absolvierung der Schulpraxis im Bachelorstudium Lehramt (BEd)

 

Als Studierende*r suchen Sie frühzeitig, spätestens jedoch vor Beginn der Anmeldefrist für das jeweilige Semester (WiSe: 1. Septemberwoche, SoSe: 1. Februarwoche), bei der Studienprogrammleitung (erreichbar über geschichte.spl@univie.ac.at) um "Alternative Absolvierung der Schulpraxis" an.

Eine solche alternative Absolvierung ist nur möglich, wenn Sie aktuell im jeweiligen Fach unterrichten (Sondervertrag). Für Studierende mit früherer Unterrichtstätigkeit gilt: keine Anerkennung und keine alternative Absolvierung möglich.Legen Sie Ihrem Ansuchen eine Bestätigung mit folgenden Informationen bei:

  • Bestätigung der Schule über Vertragsdauer,
  • Umfang der Lehrverpflichtung im angesuchten Fach,
  • Bekanntgabe der Jahrgangsstufe(n), die im angesuchten Fach eigenverantwortlich unterrichtet werden.
  • Bekanntgabe der Gruppe der Begleit-LV, zu der eine Anmeldung gewünscht wird (Gruppenpräferenz).

Sofern die Studienprogrammleitung Ihre Anfrage positiv bescheinigt, werden Sie seitens der SSSt am Ende der Anmeldephase zu einer Begleitlehrveranstaltung angemeldet. Die Anmeldung zur Begleit-LV erfolgt in diesem Fall nicht durch Sie und nicht über u:space. Achtung: Eine Alternative Absolvierung ist nur möglich, wenn Sie sich fristgerecht bei der SPL Geschichte melden und wenn Sie sich von der Schulpraxis-Anmeldung rechtzeitig VOR der Zuteilung eines Schulpraxisplatzes abgemeldet haben.

Am Ende des Praxissemesters erbringen Sie einen Nachweis über die eigene Unterrichtstätigkeit mit Bestätigung der Direktion. Diesen Nachweis geben Sie bei der LV-Leitung der Begleit-LV und bei der SPL Geschichte (geschichte.spl@univie.ac.at) ab. Auf Basis dieses Nachweises erfolgt der Eintrag der positiven Absolvierung des Praktikums ins Sammelzeugnis (das „+“) durch die SSSt.

Ferner gilt:

Studierende mit PH‐Abschluss (Sekundarstufe): Schulpraxis und Begleitlehrveranstaltungen werden anerkannt, wenn das betreffende Unterrichtsfach im Rahmen eines PH‐Studiums absolviert wurde (= Anerkennung). Der Antrag auf Anerkennung wird regulär bei der zuständigen Fach-SPL gestellt.