Informationen zu abweichenden Prüfungsmethoden

Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile in Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Team Barrierefrei:

https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/

Für die von der Studienprogrammleitung Geschichte (SPL 7) angebotenen Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt folgendes Prozedere:

Wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Beeinträchtigung vorliegt, welche die Ablegung einer Prüfung/einer Teilleistung nach der in der LV-Ankündigung vorgesehenen Methode unmöglich und eine abweichende Prüfungsmethode erforderlich macht, nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit der LV-Leitung auf.

Sollte es auf dieser Ebene zu keiner Lösung kommen, vereinbaren Sie bitte ein Informationsgespräch mit dem Team Barrierefrei. Bei einem Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode werden fachärztliche/therapeutische Nachweise vom Team Barrierefrei eingesehen und auf dem Antragsformular vermerkt. Nach erfolgtem Informationsgespräch mit dem Team Barrierefrei ist das ausgefüllte Antragsformular (ohne fachärztliche/therapeutische Nachweise!) dem Historisch-Kulturwissenschaftlichen SSC unter ssc.historische-kulturwissenschaften@univie.ac.at zu übermitteln.

Planen Sie genug Zeit für die Antragsbearbeitung und die Vorbereitung der abweichenden Methoden durch die Lehrenden/Prüfenden ein. Stellen Sie bitte daher Ihre Anträge immer so früh wie möglich. Achtung: Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen Studienprogrammleitungen gelten eventuell andere administrative Regelungen.