Abweichende Prüfungsmethoden

Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile in Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Team Barrierefrei:

https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/

Für die von der Studienprogrammleitung Geschichte (SPL 7) angebotenen Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt folgendes Prozedere:

Wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Beeinträchtigung vorliegt, welche die Ablegung einer Prüfung/einer Teilleistung nach der in der LV-Ankündigung vorgesehenen Methode unmöglich und eine abweichende Prüfungsmethode erforderlich macht, vereinbaren Sie bitte (rechtzeitig) einen Informationstermin mit dem Team Barrierefrei. Fachärztliche/therapeutische Nachweise werden in diesem Zusammenhang vom Team Barrierefrei eingesehen und auf dem Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden vermerkt. Nach erfolgtem Informationsgespräch mit dem Team Barrierefrei ist das ausgefüllte Antragsformular (ohne fachärztliche/therapeutische Nachweise!) dem Historisch-Kulturwissenschaftlichen SSC unter ssc.historische-kulturwissenschaften@univie.ac.at zur Genehmigung zu übermitteln.

Derart von der Studienprogrammleitung Geschichte genehmigte Anträge haben das gesamte, betreffende Studium über Gültigkeit.

TIPP: Planen Sie genug Zeit für die Antragsbearbeitung und die Vorbereitung der abweichenden Methoden durch die Lehrenden/Prüfenden ein. Stellen Sie bitte daher Ihren Antrag so früh wie möglich.

Achtung: Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen Studienprogrammleitungen gelten eventuell andere administrative Regelungen.