Abhaltung der Masterprüfung - Vorsitzende und Zweitprüfer*Innen

Die Abschlussprüfung im Master wird kommissionell abgehalten. Der Prüfungssenat besteht aus drei Lehrenden, nämlich:

  • Vorsitzende*r
  • Betreuer*in / Erstprüfer*in
  • Zweitprüfer*in

 

Universitätsprofessor*innen, habilitierte Mitarbeiter*innen, assoziierte Universitätsprofessor*innen sowie Assistenzprofessor*innen (gemäß Kollektivvertrag der Universität Wien) des Faches Geschichte sind generell berechtigt, als Zweiprüfende / Vorsitzende zu fungieren. Studierenden wird dringend empfohlen, sich Zweitprüfende / Vorsitzende aus diesem Personenkreis zu wählen. Andere wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Wien können nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Zustimmung der SPL als Vorsitzende / Zweitprüfer*innen zugelassen werden. Stellen Sie in diesem Fall einen formlosen Antrag mit Nennung des/der angesuchten Vorsitzenden oder des/der angesuchten Zweiprüfers/Zweiprüferin an geschichte.spl@univie.ac.at.

Hinweise für einzelne Studiengänge:

  • In interdisziplinären Studiengängen (Zeitgeschichte & Medien, Globalgeschichte & Global Studies, Osteuropastudien) ist es möglich, dass Vorsitzende oder Zweitprüfer*Innen auch aus den anderen am Studienprogramm beteiligten Studienrichtungen stammen. Die Lehrenden müssen dazu jedoch habilitiert sein (oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen) und ein aktives Anstellungsverhältnis zur Universität Wien zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung besitzen.
  • Im Masterstudium Lehramt (UA 199 xxx 511 / UA 199 511 xxx) (Version 2015) ist der*die Zweitprüfer*in aus dem zweiten Unterrichtsfach zu wählen, sofern die Masterarbeit im UF Geschichte verfasst wird. Sofern die Masterarbeit im anderen Unterrichtsfach verfasst wird, ist der*die Zweitprüfer*in aus dem UF Geschichte zu wählen. Der*die Vorsitzende stammt immer aus dem Unterrichtsfach, in dem die Masterarbeit verfasst wird.
  • Im Masterstudium Lehramt (UA 199 xxx 511 / UA 199 511 xxx) (Version 2026) ist der*die  Vorsitzende und der*die Zweitprüfer*in aus den Geschichtswissenschaften zu wählen, wenn die Masterarbeit im UF Geschichte verfasst wird.
  • Im MA Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft wählen Sie als Vorsitzende*n des Prüfungssenates bitte immer den/die Direktor*in des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung