Eintragung gemäß einer Anerkennungsverordnung (AVO)

Für die meisten Studienpläne der SPL7 - Geschichte existieren Anerkennungsverordnungen.

  1. Überprüfen Sie im ersten Schritt, ob für Ihren Anerkennungswunsch eine Verordnung (siehe Liste auf dieser Seite) existiert. 
  2. Wenn ja, füllen Sie anhand der Anerkennungsverordnung (AVO) das Formular für die Eintragung gemäß Anerkennungsverordnung aus. Achten Sie darauf, dass Ihre Anerkennungsvorschläge nicht von den Anerkennungen, welche die AVO vorsieht, abweichen. Abweichende Anerkennungen sind nicht von der Verordnung abgedeckt.
  3. Schicken Sie das ausgefüllte Formular von Ihrer unet-Adresse aus an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at. Wenn das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und keine offenen Fragen bestehen, erfolgt die Bearbeitung im Normalfall innerhalb von 2 Wochen (zu Stoßzeiten kann die Bearbeitung länger dauern). Eine Beschleunigung der Eintragungen ist nicht möglich.

Weitere Hinweise:

  • Endgültige Freigabe nur nach Beginn des Studienverlaufs: Für die endgültige Freigabe der Eintragungen darf das Zulassungsdatum kein zukünftiges Datum sein. Ausschlaggebend ist das Beginndatum des Studienverlaufs laut Studienblatt (jederzeit herunterladbar via u:space), also 01.10. für ein Wintersemester und 01.03. für ein Sommersemester.
  • Auch anerkannte Leistungen als Quell-Leistungen: Anders als bei bescheidmäßigen Anerkennungen gemäß §78UG kommen bei Eintragungen gemäß einer Anerkennungsverordnung auch anerkannte Leistungen als Quell-Leistungen in Frage.
  • Intern erbrachte Leistungen können durch Anerkennungen nicht verbessert werden. Das gilt sowohl für negativ beurteilte wie auch für positiv beurteilte Leistungen.
  • Die Zuordnung anerkannter Leistungen können nicht nachträglich geändert werden.
  • Ergänzungsprüfungen (früher: Auflagen der Zulassung) können nicht und müssen auch nicht anerkannt werden (z.B. eine Latein-Ergänzungsprüfung).
  • Prüfungsvorbereitende Übungen (PVU) müssen nicht und können nicht als PVU anerkannt werden.
  • Von der Anerkennungsverordnung (AVO) abweichende Eintragungen, können als AVO-Eintragungen nicht vorgenommen werden.
  • Für eine Anerkennung müssen Sie zu einem Studium zugelassen sein!
  • Bei Fragen, wenden Sie sich an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at

 

Anerkennungsverordnungen

BA Geschichte:

MA Geschichte:

BEd UF Geschichte, (Sozialkunde) & Politische Bildung:

MEd UF Geschichte, (Sozialkunde) & Politische Bildung:

Interdisz. MA Zeitgeschichte und Medien:

MA Interdisz. Osteuropastudien:

MA Globalgeschichte und Global Studies:

MA Historische Hilfs- und Archivwissenschaften: