Anerkennungen nach Anerkennungsverordnung (AVO)

Für die meisten Studienpläne der SPL7 - Geschichte existieren Anerkennungsverordnungen.

  1. Überprüfen Sie im ersten Schritt, ob für Ihren Anerkennungswunsch eine Verordnung (siehe Liste auf dieser Seite) existiert. 
  2. Wenn ja, füllen Sie anhand der Anerkennungsverordnung einen Antrag auf Eintragung gemäß Anerkennungsverordnung aus. Achten Sie darauf, dass Ihre Anerkennungsvorschläge nicht von den Anerkennungen, welche die AVO vorsieht, abweichen. Abweichende Anerkennungen sind nicht von der Verordnung abgedeckt.
  3. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag von Ihrer unet-Adresse aus an studienplanauskunft.geschichte@univie.ac.at. Wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und keine offenen Fragen bestehen, erfolgt die Bearbeitung im Normalfall innerhalb von 2 Wochen (zu Stoßzeiten kann die Bearbeitung länger dauern). Eine Beschleunigung der Eintragungen ist nicht möglich.
  4. Außerdem: Für die endgültige Freigabe der Eintragungen darf das Zulassungsdatum kein zukünftiges Datum sein. Ausschlaggebend ist das Zulassungsdatum laut Studienblatt (jederzeit herunterladbar via u:space).

 

Anerkennungsverordnungen

BA Geschichte:

MA Geschichte:

BEd UF Geschichte, (Sozialkunde) & Politische Bildung:

MEd UF Geschichte, (Sozialkunde) & Politische Bildung:

Interdisz. MA Zeitgeschichte und Medien:

MA Interdisz. Osteuropastudien:

MA Globalgeschichte und Global Studies:

MA Historische Hilfs- und Archivwissenschaften: