Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Kompetenzen


Die Anerkennung von beruflichen und außerberuflichen Kompetenzen setzt die Durchführung eines Validierungsverfahrens voraus. Aktuelle Bestimmungen der Universität Wien zum Validierungsverfahren:

https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2021_2022/2021_2022_407.pdf

https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2022_2023/2022_2023_202.pdf (Verordnung des Studienpräses zur Durchführung von Anerkennungsverfahren und Validierungen – Wiederverlautbarung)

https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/anerkennungen/validierung/

In diesem Abschnitt geben wir Ihnen einen Überblick über Bedingungen, Anwendungsbereiche und Verfahren im Rahmen der SPL 7 Geschichte.

 

Bedingungen

Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine berufliche oder außerberufliche Kompetenz einem curricular festgelegten Lernziel entspricht, sind der aktuelle Stand der geschichtswissenschaftlichen Forschung und die in den Modulen der jeweiligen Curricula definierten Lernziele.

Weitere Hinweise:

  • Der überwiegende Teil der curricular festgelegten Lernergebnisse bezieht sich auf fachspezifische, d.h. geschichtswissenschaftliche Kompetenzen. Daher können nur solche Kompetenzen bestätigt werden. Formale wissenschaftliche Kompetenzen („ich kann wissenschaftlich arbeiten: siehe meine abgeschlossene Masterarbeit im Studium xy“) sind für eine Validierung von Kompetenzen in geschichtswissenschaftlichen Studien und insbesondere im Hinblick auf Einführungen in das Geschichtswissenschaftliche Arbeiten (KU Geschichtswissenschaftliche Arbeitstechniken und Archivkunde, UE Recherchetechniken und wissenschaftliches Schreiben) daher nicht hinreichend.

  • Inhaltlich veraltete Kompetenzen können nicht validiert werden.

  • Kompetenzen, die den Modulen und damit verbundenen Lernzielen nicht entsprechen, können nicht validiert werden. Kriterium für die Unersetzbarkeit einer Lehrveranstaltung: Anerkennung einer Kompetenz würde absehbar zu Problemen im weiteren Studienerfolg führen.

  • Die Wahlbereiche der diversen Curricula stehen nicht für die Validierung beliebiger Kompetenzen zur Verfügung. Die Funktion dieser Wahlbereiche im Hinblick auf die curricular festgelegten Lernziele ist zu beachten.

  • Alternative Erweiterungen im BA Geschichte: Es können keine beruflichen und außerberuflichen Kompetenzen anerkannt werden. Siehe Senatsverordnung: https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2009_2010/2009_2010_173.pdf

 

Anwendungsbereiche

Beispiele für aussichtsreiche Validierungsverfahren im Rahmen der SPL 7:

          Beispiel 1, spezifische berufliche Praxis: Studierende*r hat eine langjährige Berufskompetenz als Archivar*in, inkl. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Studierende*r beantragt Validierung dieser Kompetenz im Hinblick auf Anrechenbarkeit für archivwissenschaftliche Lehrveranstaltungen mit praktischem Fokus (MA Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft). Die von dem*der Studierenden vorgelegten Kompetenznachweise werden im Hinblick darauf geprüft, ob keine wesentlichen Unterschiede zwischen den gegebenen Kompetenzen und den curricular festgelegten Lernzielen für die entsprechenden Module bestehen.

          Beispiel 2, fachsprachliche Kompetenzen: Studierende*r hat eine fachsprachliche Kompetenzen in Ukrainisch (auf Basis einer wissenschaftlichen Projekttätigkeit an einer ukrainischen Forschungseinrichtung). Studierende*r ist für den MA Interdisziplinäre Osteuropastudien zugelassen und es liegt bereits ein genehmigtes Masterarbeitsthema zu einem Thema der ukrainischen Geschichte inkl. Betreuungszusage vor. Studierende*r beantragt Validierung dieser Kompetenz im Hinblick auf Anrechenbarkeit für Modul 4 (Disziplinäre Ergänzung, individuelle Vertiefung), in dem Sprachkurse (max. 12 ECTS) wählbar sind. Die von dem*der Studierenden vorgelegten Kompetenznachweise werden im Hinblick darauf geprüft, ob keine wesentlichen Unterschiede zwischen den gegebenen Kompetenzen und den curricular festgelegten Lernzielen für die entsprechenden Module bestehen.


Verfahren

  1. Lernergebnisse von Kompetenzen in das Validierungsformular eintragen und geeignete Unterlagen für den Nachweis vorbereiten. Eine Ausfüllhilfe des Büro Studienpräses finden Sie hier.


  2. Beratung und Einschätzung einholen unter: anrechnungen.geschichte@univie.ac.at


  3. Wenn die Beratung vielversprechend verläuft – Formular und Unterlagen übermitteln an:
    anrechnungen.geschichte@univie.ac.at


  4. Eine Validierung muss nicht, kann aber mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wichtig: Dieser Vorgang kann nicht beschleunigt werden.


  5. Wenn eine Validierung bestätigt wird, kann innerhalb der gesetzlichen Frist, eine bescheidmäßige §78UG-Anerkennung beantragt werden.




Organisatorisches

Ansprechperson, Auskunft und Beratung

Aus organisatorischen Gründen finden Auskunft und Beratung sowie die gesamte Kommunikation zwischen Antragsteller*in und Studienprogrammleitung über die StudienServiceStelle Geschichte, bzw. über die Service-Adresse: anrechnungen.geschichte@univie.ac.at statt.

 

Weitere Hinweise:

Je nach Ausstellungsland Ihrer Dokumente kann eine Beglaubigung nötig sein, siehe: https://studieren.univie.ac.at/zulassung/beglaubigung/